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  • Foto: Larson Arend
    Ausbildung

    Larson Arend

    Tel.: 0651 9777-362
    Fax: 0651 9777-305
    arend@trier.ihk.de

Erasmus ist nur für Studenten? Falsch!

Seit 2005 haben auch Auszubildende die Möglichkeit, einen Teil ihrer Berufsausbildung im Ausland zu verbringen. Um den Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft gerecht zu werden, gewinnen Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und internationale Arbeitserfahrungen immer mehr an Bedeutung. Dabei profitieren nicht nur die Auszubildenden von einem Auslandsaufenthalt, sondern auch die Betriebe selbst.

  • Wie lange können Auszubildende ins Ausland gehen?

    Maximal ein Viertel der Ausbildungszeit können Auszubildende laut Berufsbildungsgesetz im Ausland verbringen. In der Regel dauern die Aufenthalte jedoch drei bis vier Wochen.
  • Welche Möglichkeiten bieten sich den Auszubildenden?

    Der Auslandsaufenthalt kann in Form eines Praktikums, eines Sprachkurses oder Weiterbildungskurses absolviert werden. Die Tätigkeit im Ausland sollte jedoch in Zusammenhang mit der Ausbildung stehen und dem “Ausbildungsziel dienen”.
  • Wie kann der Aufenthalt finanziert werden?

    Die EU fördert die Mobilität von Auszubildenden im EU-Ausland mit dem Programm Erasmus+. Darüber hinaus können Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland über das Förderprogramm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bezuschusst werden. Die Höhe der Fördergelder richtet sich nach dem Zielland und der Dauer des Aufenthaltes. Zudem erhalten die Auszubildenden weiterhin ihre Ausbildungsvergütung.
  • Wer erhält ein Erasmus+ Stipendium?

    Zielgruppe des Erasmus+ Stipendiums der beruflichen Bildung sind sowohl Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag als auch junge Fachkräfte bis zu 12 Monate nach Abschluss der Ausbildung. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Dauer und Zielland des Auslandsaufenthaltes.
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es zu beachten?

    Zunächst muss der Ausbildungsbetrieb dem Vorhaben zustimmen. Dazu wird eine Zusatzvereinbarungzum Ausbildungsvertrag zwischen Auszubildenden und Unternehmen abgeschlossen. Diese Zusatzvereinbarung dient als Nachweis für die Freistellung des/der Auszubildenden für den Auslandsaufenthalt und als Beleg dafür, dass es sich um einen ausbildungsintegrierten Lernabschnitt handelt.

    Zudem muss die Berufsschule die Auszubildenden für den Zeitraum freistellen. Im Gegenzug sind die Auszubildenden verpflichtet, den Berufsschulstoff eigenständig nachzuarbeiten. Das Berichtsheft ist ebenfalls weiterzuführen.

    Es muss sichergestellt werden, dass der/die Auszubildende im Ausland versichert ist. In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen im europäischen Ausland weiter. Dies müssen Auszubildende und Unternehmen mit dem Formular A1 von der Krankenkasse bestätigen lassen.

    Für Teilnehmende am Erasmus+ Programm sind eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz und eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz im Ausland verpflichtend. Empfehlenswert sind zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung und eine Reiserücktrittversicherung.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links und unter Downloads.

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