Vermittler, die im Bereich der Versicherungsvermittlung als Versicherungsvertreter, -makler, -berater oder produktakzessorischer Versicherungsvermittler gewerblich tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis nach § 34d GewO für den einzelnen Tätigkeitsbereich. Die Gewerbeerlaubnis/Erlaubnisbefreiung muss bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer beantrag werden. Zeitgleich besteht die Verpflichtung sich in einem bundesweiten Register eintragen zu lassen.
Für die Beantragung der Erlaubnisse müssen folgende Nachweise erbracht werden:
• persönliche Zuverlässigkeit,
• geordnete Vermögensverhältnisse,
• Berufshaftpflichtversicherung und
• fachliche Qualifikation (BWV-Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation)
Alle Anträge und Registrierungsunterlagen finden Sie hier.
Meldungen über mögliche oder tatsächliche Verstöße bitte per E-Mail an:
steup@trier.ihk.de oder an IHK Trier, Herzogenbuscher Str. 12, 54292 Trier.
Aktuelle Information:
Seit dem 23. Februar 2018 gilt der neue § 34d GewO und seit dem 20. Dezember 2018 nun auch die neue Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV). Die Änderungen beider Regelwerke gehen auf die Insurance Distribution Directive (IDD), eine Richtlinie der Europäischen Union, zurück.
Auf folgende Änderungen weisen wir Sie insoweit hin:
Recht und Steuern
Miriam Steup
Tel.: 0651 9777-410
Fax: 0651 9777-405
steup@trier.ihk.de