Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen in Deutschland eine Anerkennung? Sie wollen eine Fachkraft im Anerkennungsverfahren unterstützen? Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung.
In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.
Sie sind sich nicht sicher, ob die IHK FOSA die für Sie zuständige Institution ist?
Nutzen Sie den Anerkennungsfinder auf www.anerkennung-in-deutschland.de
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