Mit der Delegierten Verordnung vom 21. Oktober 2022 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 auf den Weg gebracht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat unter www.bafa.de einen Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I veröffentlicht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat unter www.bafa.de einen Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I veröffentlicht.