Antrag auf Anpassung des Beitrags wegen Änderung der Bemessungsgrundlage. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung nur bei Vorlage eines entsprechenden Steuerbescheids (Kopie ausreichend) möglich ist. Sollte es sich um eine vorläufige Veranlagung handeln, ist eine Anpassung nur bis zum Mindestgrundbeitrag möglich. Sollte für das betreffende Jahr ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn von der Finanzbehörde übermittelt werden, erfolgt eine entsprechende Korrektur.
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Anpassung IHK-Beitrag (HR)
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