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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Arzfeld

Bezeichnung des Plans

"Kreuzstraße"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Arzfeld verzeichnet innerhalb der letzten Jahre ein nicht unerhebliches Bevölkerungswachstum. Da die vorhandene / zur Verfügung stehende Wohnbebauung jedoch knapp bemessen ist und die Wohnbauflächen im Neubaugebiet „Zum Eichelsberg“ zudem zunehmend bebaut sind, beabsichtigt die Ortsgemeinde die Ausweisung eines weiteren Neubaugebiets. Das Bebauungsplangebiet „Eckelsbach“ befindet sich aufgrund seiner Komplexität (u.a. wegen der Plangebietsgröße, zu naturschutz- und wasserrechtlichen Themen usw.) noch in der Bauleitplanung, so dass eine Zeitnahe Bebauung nicht absehbar ist. Daher soll auf einer Fläche von knapp 0,7 ha ein weiteres Wohngebiet entstehen, um die Deckung des kurz- bis mittelfristigen Wohnraumbedarfs zu 
sichern.
Die in Frage stehende Fläche befindet sich am östlichen Rand der Ortsgemeinde Arzfeld an der „Kreuzstraße“. Aufgrund der Außenbereichslage werden die Voraussetzungen eines vereinfachtes 
Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) oder ein Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) nicht erfüllt. Der Bebauungsplan „Kreuzstraße“ ist daher als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB im sogenannten Regelverfahren aufzustellen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

31.10.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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