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IHK Trier


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Motiv: Ausbilder (Foto: © goodluz - Fotolia.com)
(Foto: © goodluz - Fotolia.com)
  • Ausbildereignungsprüfung

  • Foto: Heike Düpre
    Weiterbildung

    Heike Düpre

    Tel.: 0651 9777-753
    duepre@trier.ihk.de

  • Allgemeines

    Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

    Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung (§§ 29 f. BBiG (PDF-Datei)). Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.


  • Zulassungsvoraussetzungen

    Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online - Anmeldung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

    Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

    Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil:Im Falle der beantragten Befreiung ist der entsprechende Nachweis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen. Ein nachträglicher Antrag kann nicht berücksichtigt werden.

    Personen mit Abschlüssen der IHK-Fortbildungsprüfungen (Bankfachwirt*in, Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation, Fachwirt*in für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt*in für Versicherungen und Finanzen, Fachwirt*in für Logistiksysteme, Fachwirt*in für Einkauf, Industriefachwirt*in, Handelsfachwirt*in, Tourismusfachwirt*in, Technische*r Fachwirt*in, Veranstaltungsfachwirt*in, Versicherungsfachwirt*in, Verkehrsfachwirt*in, Wirtschaftsfachwirt*in) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.


  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalte
    Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) (PDF-Datei) enthält gemäß § 2 (PDF-Datei) vier Handlungsfelder:
    1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    3. Ausbildung durchführen
    4. Ausbildung abschließen.


    Prüfungsgliederung
    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. (§ 4 Abs. 1 AEVO (PDF-Datei))
    • Schriftlicher Prüfungsteil: Bearbeitung fallbezogener Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung (§ 4 Abs. 2 AEVO (PDF-Datei))
    • Praktischer Prüfungsteil: Präsentation einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch (§ 4 Abs. 3 AEVO (PDF-Datei))


    WICHTIGER Hinweis
    Die schriftliche Prüfung wird in Trier in digitaler Form mit Tablets oder am PC durchgeführt.
    Hier geht es zur Demo-Prüfung: https://demo.pruefungen-ihk.de/client/login


    Prüfungsablauf
    Prüfungsinhalt Dauer
    Schriftlicher Prüfungsteil max. 3 Stunden
    Praktischer Prüfungsteil max. 30 Minuten
    (15 Minuten Durchführung/Präsentation und 15 Minuten Fachgespräch


    Bestehensregelung
    Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt wurden. (§ 4 Abs. 1 AEVO)
  • Prüfungstermine

    Schriftliche Prüfungen finden gemäß der jeweiligen Jahresplanung meistens am ersten Dienstag/Mittwoch im Monat statt.

    Sobald alle Prüfungsanmeldungen zum jeweiligen Prüfungsverfahren vorliegen, erhält der Prüfungsteilnehmende ca. 4 Wochen vor Termin die Einladung zur schriftlichen Prüfung, spätestens jedoch sieben Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

    Die praktische Prüfung findet in der Regel bis zu vier Wochen nach dem schriftlichen Prüfungstermin statt. Der Termin wird von der IHK zugeteilt und ist nicht frei wählbar. Die Einladung hierzu erfolgt mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Dabei erhalten Sie alle wichtigen prüfungsrelevanten Unterlagen.
  • Anmeldung zur Prüfung

    Der Anmeldeschluss liegt sechs Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeportal schließt automatisch, sobald alle Prüfungsplätze belegt sind. 

    Alle Teilnehmen müssen sich selbständig anmelden. Die Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse (z. B. den Arbeitgeber) ist möglich. 


  • Prüfungsgebühren

    Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung.
    Sollte die Gebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Bescheid bitte eigenständig weiter.

    Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnis der IHK Trier. Bei Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil beträgt die Prüfungsgebühr 75,00 Euro.

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte Prüfungsaufgaben erhoben.

    Das Gebührenverzeichnis können Sie unter folgendem Link einsehen: IHK Trier - IHK-Beitrag, Entgelt und Gebühren.


  • Lehrgangsanbieter

    Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

    Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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