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IHK Trier


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  • 02.06.2020

    Ausbildung sichern!

    Bald brauchen wir sie dringender denn je: die Fachkräfte von morgen

  • Foto: Ulrich Schneider
    Ausbildung

    Ulrich Schneider

    Tel.: 0651 9777-301
    Fax: 0651 9777-305
    schneider@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 02.06.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Fehlende Einnahmen und hunderttausende Mitarbeiter in Kurzarbeit: Die Corona-Pandemie stellt die Betriebe in Deutschland vor enorme Herausforderungen. Darunter auch viele der rund 400 000 Ausbildungsbetriebe, besonders in Hotel und Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel, aber auch in der Industrie. Die duale Ausbildung garantiert den Unternehmen die wichtigen Fachkräfte von morgen, doch bestehende Ausbildungsverträge geraten zurzeit in Gefahr und die Sicherung von Ausbildungsangeboten für das kommende Jahr wird von Tag zu Tag schwerer.
„Wir müssen alles dafür tun, fundierte Ausbildungen weiter zu ermöglichen“, sagt Ulrich Schneider, Geschäftsführer Ausbildung der IHK Trier. Nur so könnten die Fachkräfte gesichert werden, die die Betriebe nach Überwinden der Krise mehr denn je brauchen werden. „Azubis und Ausbildungsbewerber brauchen eine sichere Perspektive.“

Ausbildung 2020 sichern
Wie ein zielgerichtetes Programm für Ausbildung in Corona-Zeiten aussehen kann, dazu hat die IHK-Organisation ein Programm mit Vorschlägen und eigenen Beiträgen erarbeitet:

1. Alle Mittel in Betrieben ausschöpfen
„Zurzeit hat es höchste Priorität, Kündigungen von Ausbildungsverhältnissen zu vermeiden“, sagt Schneider. Um die Ausbildung weiter zu gewährleisten, sollten Betriebe bei mangelnder Auslastung Lerninhalte vorziehen und den Ausbildungsplan umstellen. Azubis könnten in andere Abteilungen oder in die Lehrwerkstatt versetzt werden. Für einen beschränkten Zeitraum könnte mobiles Arbeiten im Homeoffice sinnvoll sein. „Unternehmen können mit ihren Azubis auch Ausbildung in Teilzeit vereinbaren und die regelmäßige Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent reduzieren“, sagt Schneider.
IHK-Ausbildungsberater Thomas Mersch ergänzt: „Betriebe, die Teile der Ausbildung nicht erbringen können, sollten diese an einen Verbundbetrieb oder überbetriebliche Einrichtungen übertragen.“ So könnten Supermärkte zeitweise Azubis aus kleinen Einzelhandelsgeschäften beschäftigen. „Azubis aus Veranstaltungsbetrieben, deren reguläre Arbeit zurzeit noch nicht wieder absehbar ist, könnten auch in Elektrobetrieben ihre Ausbildungsinhalte vermittelt bekommen“, empfiehlt Mersch. „Einige Unternehmen ziehen auch Produktschulungen für Softwarelösungen vor, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken.“

2. Virtuelle Lernangebote nutzen und ausbauen
Für manche Azubis können digitale Angebote eine Zwischenlösung sein, um ihre Ausbildung fortzusetzen. Vor allem in den kaufmännischen Berufen gibt es ein hohes Maß an digitalen Tätigkeiten, die mit den modernen Kommunikationsmitteln von zu Hause aus erledigt werden können. „Die Veranstaltungen unserer Azubi-Akademie bieten wir zwischenzeitlich digital an“, nennt Anne Janeczek vom Bildungsprojekte-Team der IHK Trier ein Beispiel für virtuelle Lernangebote.
Außerdem haben die IHKs zusammen mit der eCademy des Cornelsen-Verlags ein digitales Lernangebot geschnürt, das bis zum 30. Juni kostenfrei zur Verfügung steht und den IHK-Mitgliedsbetrieben ermöglicht, Ausbildung auch vom Homeoffice aus weiterzuführen. Auf dem Programm stehen umfangreiche Lerninhalte für die berufliche Ausbildung in den zentralen gewerblich-technischen Industrieberufen Industriekaufmann, Fachkraft für Lagerlogistik, Industriemechaniker, Elektroniker, Zerspanungsmechaniker, Mechatroniker und Chemikant. Auch die Frankfurt School of Finance & Management“ unterstützt Bank-Auszubildende und Azubis zum Kaufmann für Büromanagement mit kostenfreien Angeboten.
Alle Fragen rund um die Teilnahme an den virtuellen Angeboten beantwortet Anne Janeczek: janeczek@trier.ihk.de, Telefon: (06 51) 97 77-3 60.

3. Insolvenz-Azubis vermitteln – aufnehmende Betriebe unterstützen
Die Industrie- und Handelskammern werden die Bundesagentur für Arbeit dabei unterstützen, Azubis aus insolventen Unternehmen in Betriebe zu vermitteln, in denen sie ihre Ausbildung fortsetzen und beenden können. Als Plattform dient hierfür die gemeinsame Lehrstellenbörse der IHKs: www.ihk-lehrstellenboerse.de. IHK-Ausbildungsberaterin Petra Scholz ist für interessierte Unternehmen aus der Region hierfür die richtige Ansprechpartnerin: scholz@trier.ihk.de, Telefon: (06 51) 97 77-3 20.
Der Bund sollte Betriebe, die Auszubildende oder dual Studierende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, mit einer Übernahmeprämie unterstützen.

4. Kurzarbeitergeld für Azubis einführen
Wenn Einnahmen fehlen, werden auch Ausbildungsvergütungen zu einem wichtigen Kostenfaktor – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die IHK-Organisation seit Wochen gegenüber der Bundesregierung dafür ein, Kurzarbeitergeld auch für Azubis vom ersten Tag an zu ermöglichen und nicht erst nach sechs Wochen – rückwirkend ab dem 1. März 2020. Der Bund ist in der Verantwortung, durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes eine bundesweit verlässliche Regelung zu finden und einen föderalen Flickenteppich zu verhindern. „Diese Regelung würde zumindest eine Teilentlastung für die gebeutelten Betriebe zu Folge haben“, sagt Ulrich Schneider. „Unser Augenmerk liegt darauf, dass die Agentur für Arbeit durch das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des Gehalts übernimmt, und die Ausbildungsbetriebe die restlichen 40 Prozent schultern. Leider ist in Berlin hierzu noch keine Bewegung zu erkennen. Doch wir bleiben dran.“
Zudem sollten Bund und Länder nach Lösungen für temporäre Zuschüsse suchen, damit existenzgefährdete Betriebe ihren Azubis möglichst eine hundertprozentige Ausbildungsvergütung zahlen können.

5. Ausbildungsprüfungen nachholen
„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Prüfungen, die Corona-bedingt bislang nicht stattfinden konnten, schnellstmöglich nachzuholen“, erklärt Christian Reuter, Teamleiter Ausbildungsprüfungen der IHK Trier. Die neuen Termine für die bundeseinheitlich schriftlichen Abschlussprüfungen sind:
-    16. und 17. Juni 2020 für die industriell-technischen Berufe,
-    18. und 19. Juni 2020 für die kaufmännisch-schriftlichen Abschlussprüfungen.
„Ich möchte mich vor allem bei den vielen ehrenamtlichen Prüfern bedanken, ohne deren Einsatz diese große organisatorische Herausforderung nicht machbar wäre“, sagt Reuter. „Nach wie vor sind wir aber sinnbildlich auf jede helfende Prüfer-Hand angewiesen. Daher freuen wir uns über jeden, der sich noch einsetzen möchte, und bitten auch die Betriebe, ihre Mitarbeiter für diese Prüfereinsätze freizustellen.“ Fragen rund um die Ausbildungsprüfungen sowie den Einsatz als Prüfer beantwortet Christian Reuter per Mail an reuter@trier.ihk.de oder telefonisch: (06 51) 97 77-3 50.

Ausbildung für das kommende Ausbildungsjahr sichern
„Natürlich denken wir auch bereits das kommende Jahr mit und überlegen, wie wir hierfür die Ausbildung sichern können“, sagt Schneider. Dazu macht die IHK-Organisation folgende Vorschläge:

6. Gezielt beraten und vermitteln
Die Angebote für das neue Ausbildungsjahr hängen wesentlich von der Entwicklung der Pandemie und den Auswirkungen auf die Wirtschaft ab. Noch lässt sich keine konkrete Prognose treffen. Sicher ist jedoch: Je länger die Pandemie andauert und je schwerwiegender die wirtschaftlichen Folgen sind, desto mehr Unternehmen könnten den Abschluss neuer Ausbildungsverträge verschieben. Wichtig ist: Auch im Sommer und Frühherbst kann eine Ausbildung begonnen werden! Der Start ist nicht an den 1. August oder 1. September gebunden.
Betriebe, die sich hierzu beraten lassen möchten, können sich an die Ausbildungsberater der IHK Trier wenden:
Thomas Mersch, Telefon: (06 51) 97 77-3 40, mersch@trier.ihk.de,
Jürgen Thomas, Telefon: (06 51) 97 77-3 30, thomas@trier.ihk.de,
Petra Scholz, Telefon: (06 51) 97 77-3 20, scholz@trier.ihk.de.
Jungen Menschen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, hilft Linda Helfen, IHK-Vermittlerin von passgenauen Ausbildungsverhältnissen, weiter. Telefon: (06 51) 97 77-3 61, helfen@trier.ihk.de.

7. Betriebliche Einstiegsqualifizierungen verstärkt nutzen
Falls durch die Auswirkungen des Shutdowns im Herbst nicht genügend betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, sollten Bewerber ersatzweise in Einstiegsqualifizierungen vermittelt werden. Denn diese bedeuten für Ausbildungsbetriebe in Not eine überschaubare finanzielle Belastung. So bald wie möglich sollte dann der Übergang in Ausbildung und eine zeitliche Anrechnung auf das erste Ausbildungsjahr geprüft werden. Rund um das Thema Einstiegsqualifizierungen berät Thomas Mersch, Telefon: (06 51) 97 77-3 40, mersch@trier.ihk.de.

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