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IHK Trier


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Wichtige Ansprechpartner

Die Ausbildungsberater der IHK Trier sind Ansprechpartner für rund 1.500 Ausbildungsbetriebe im Kammerbezirk und deren Auszubildende. Sie besuchen regelmäßig die Unternehmen und informieren ausbildende Betriebe. Aber auch für die Auszubildenden selbst halten sie ein umfangreiches Service-Paket bereit - angefangen von der Entscheidung über die geeignete Lehrstelle bis hin zu Sprechstunden für Auszubildende während der Ausbildung.
  • Aufgaben einer IHK

    Unsere Aufgaben
    Die Aufgaben der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater sind im Berufsbildungsgesetz verankert. Unser Auftrag ist es,
    •    die Ausbildung in den Unternehmen zu fördern,
    •    Betriebe und Auszubildende zu beraten,
    •    die Qualität der Ausbildung zu unterstützen und
    •    die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung zu begleiten.
    Dafür stehen wir Betrieben und Auszubildenden als persönliche Ansprechpartner zur Seite.


    Für Betriebe
    Wir begleiten Sie rund um die Ausbildung

    Sie möchten ausbilden oder haben Fragen zur Ausbildung in Ihrem Unternehmen? Wir sind für Sie da.
    Als Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK unterstützen wir Betriebe von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Ausbildung. Ob Auswahl des passenden Ausbildungsberufs, Fragen zu rechtlichen Vorgaben oder Tipps für den Ausbildungsalltag – wir beraten persönlich und praxisnah.
    Wir besuchen Unternehmen vor Ort, lernen die jeweiligen Anforderungen kennen und finden gemeinsam passende Lösungen. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, Auszubildende zu gewinnen und Ihr Ausbildungsangebot sichtbar zu machen. Der Ausbildungsatlasist ein modernes Forum für Betriebe, um potenzielle Azubis auf das Unternehmen neugierig zu machen.

    Für Auszubildende
    Fragen zur Ausbildung? Wir helfen weiter.
    Eine Ausbildung bringt viele neue Erfahrungen mit sich – und manchmal auch Fragen oder Herausforderungen.
    Wir sind Ansprechpartner für Auszubildende und unterstützen bei allen Themen rund um die Ausbildung. Egal ob es um den Ausbildungsvertrag, den Ausbildungsalltag oder Schwierigkeiten im Betrieb geht – wir hören zu und helfen dabei, Lösungen zu finden.
    Unser Ziel ist, dass Ihre Ausbildung erfolgreich verläuft und Sie sich gut begleitet fühlen.
    Kurz gesagt: Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen.

    Der Ausbildungsvertrag

    Wenn sich Betrieb und zukünftiger Azubi einig sind, kann es losgehen: Der Ausbildungsvertrag wird erstellt und bei der IHK eingereicht.
    Damit das künftig noch einfacher geht, können Ausbildungsverträge über unsere digitale Anwendung erstellt und verwaltet werden. 
    Bevor die Ausbildung startet, prüfen wir außerdem, ob die Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder fachlich und persönlich geeignet sind.
    Fehlt noch die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (AEVO), kann diese ganz unkompliziert über die IHK Trier erworben werden.

    Prüfung

    Die IHK ist auch gefordert bei Prüfungsfragen. Sie beruft Prüfungsausschüsse, die nach Zulassung die Prüfungen abnehmen. Die IHK regelt die Prüfungszulassung der Auszubildenden, organisiert den Prüfungsablauf und stellt die Zeugnisse aus.


    Schlichtung
    In Streitfragen während der Ausbildung versuchen die Ausbildungsberater zu vermitteln. Die IHK unterhält einen Schlichtungsausschuss, der bei Streitigkeiten zwischen Betrieb und Auszubildendem angerufen werden kann. In den allermeisten Streitfällen wird jedoch schon im Vorfeld eine gütliche Einigung erreicht.


  • Anforderungen an einen Ausbildungsberater

    Das Aufgabenfeld der Ausbildungsberater hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Reform alter und die Entwicklung neuer Berufsbilder hat sich stark erhöht. Die Ausbildungsberater müssen sich in die neuen Prüfungsfelder und -verfahren einarbeiten und Betriebe und Auszubildende entsprechend beraten und Informieren. Hierzu bietet die IHK auch verschiedene Ausbilder-Arbeitskreise an.

    Die Ausbildungsberater verfügen natürlich auch über einschlägige Rechtskenntnisse. Sie müssen das BBiG und das Jugendarbeitsschutzgesetz kennen und auch Kenntnisse im Bereich anderer Rechtsgebiete haben. Hier sind zum Beispiel häufig Kenntnisse des Mutterschutzgesetzes, des Betriebsverfassungsgesetzes, des Tarifvertragsgesetzes und des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit gefordert.

    Darüber hinaus müssen die Ausbildungsberater über ein entsprechendes berufs- und arbeitspädagogisches Rüstzeug verfügen. Sie müssen über die Inhalte der Ausbildungsordnungen, die Systematik und Methodik der Berufsausbildung Jugendlicher und Erwachsener im Bilde sein.

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