Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz sind (Drittstaatsangehörige), benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen.
Insbesondere dann, wenn Drittstaatsangehörige in Deutschland eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten (Erwerbsmigration), benötigen sie vorab einen Aufenthaltstitel für den jeweils verfolgten Zweck.
In mehreren Merkblättern (vgl. rechts unter Downloads) haben wir aufbereitet, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige im Bundesgebiet einer selbständigen und/oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Recht und Steuern
Miriam Steup
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