|
Stadt/Gemeinde |
Badem |
|
Bezeichnung des Plans |
"Löhstraße" - Einbeziehungssatzung |
|
Art des Plans |
Bebauungsplan |
|
Beschreibung |
Anlass der Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Löhstraße“ ist die Absicht, eine bisher dem Außenbereich zuzuordnende Teilfläche am westlichen Ortsrand in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um die Errichtung eines Wohngebäudes zu ermöglichen und die bestehende Siedlungsstruktur städtebaulich sinnvoll abzurunden. Die geplante Bebauung fügt sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung ein. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand der Gemeinde Badem und umfasst den nordöstlichen Bereich des Flurstücks 98 sowie einen Teil der Wegeparzelle 102 in der Flur 40 der Gemarkung Badem. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt 2.227 m². Davon entfallen rund 1.716 m² auf das künftige Baugrundstück und etwa 511 m² auf die Verkehrsfläche. Das Plangebiet ist unbebaut und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. |
|
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
|
|
30.10.2026 |
|
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Alle nachfolgenden Felder, die mit einem * markiert sind, sind Pflichtfelder!