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  • 15.07.2025

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit 28. Juni 2025 in Kraft: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter Webseiten, Apps, Online-Shops, Geld- und Fahrkartenautomaten sowie technische Geräte wie Smartphones oder E-Books. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Unternehmen, die entsprechende Produkte oder digitale Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Das betrifft insbesondere:
•    Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
•    Bankdienstleistungen
•    Versicherungen
•    Immobilienangebote
•    Tourismusangebote
•    E-Books

Unterstützung durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet umfassende Hilfestellungen zur Umsetzung des Gesetzes. Besonders hilfreich ist die neue, branchenspezifisch gegliederte FAQ-Sammlung. Sie ermöglicht Unternehmen einen gezielten Einstieg in die Anforderungen ihres jeweiligen Sektors und kann hier abgerufen werden: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Webinare und Informationsangebote

Am 16. September 2025 veranstalten die niedersächsischen IHKs gemeinsam mit der Bundesfachstelle ein Info-Webinar zum BFSG. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Anmeldung geht es hier: Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Darüber hinaus hat die Bundesfachstelle eine eigene Webinar-Reihe mit Fokus auf E-Commerce gestartet. Die Videobausteine sind online abrufbar: Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Webinar-Reihe BFSG 2025

Marktüberwachung wird zentralisiert

Für die Kontrolle der Einhaltung des BFSG ist künftig die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg zuständig. Die MLBF befindet sich derzeit im Aufbau. Übergangsweise stellt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt Informationen und eine Kontaktmöglichkeit bereit: https://www.sachsen-anhalt.de

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