01.10.2008
Bedeutung der Gewerbesteuer wächst
Dieser Text ist vom 01.10.2008 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Gewerbesteuerumfrage der IHK-Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen sowie der saarländischen Industrie- und Handelskammern (IHK) hat erstmals eine gemeinsame Untersuchung der Hebesätze bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern durchgeführt. Ausgewählt wurden 34 Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern beziehungsweise mit einer besonderen örtlichen Bedeutung. Danach haben drei Städte in diesem Jahr ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht, und zwar um zehn und 20 Prozentpunkte. „Das bedeutet eine zusätzliche Belastung für die regionalen Unternehmen,“ ist der IHK-Hauptgeschäftsführer Arne Rössel überzeugt.
Allein schon durch die Unternehmensteuerreform 2008 wird für viele Betriebe die Gewerbesteuer steigen. Denn bei der Berechnung werden jetzt auch kurzfristige Zinsen, Miet-, Pacht- und Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Durch diese Steuerreform hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. „Der örtliche Hebesatz entscheidet noch stärker über die Standortqualität der einzelnen Kommune und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen“, so Arne Rössel weiter. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die seit vier Jahren kräftig ansteigenden Gewerbesteuereinnahmen sind die Kommunen in der Pflicht, die Qualität kommunaler Standortentwicklung auf den Prüfstand zu stellen und etwa Senkungen der gemeindlichen Hebesätze ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Diesen Schritt haben in diesem Jahr aber nur zwei der ausgewählten Städte unternommen.
Die Untersuchung der IHK-Arbeitsgemeinschaft zeigt, dass auch bei der Grundsteuer B zwei Städte durch Hebesatzerhöhungen an der Steuerschraube gedreht haben. Lediglich ein Stadtrat entschied sich für eine Senkung.
Der Vergleich der Hebesätze bei der Gewerbesteuer zeigt, dass die saarländischen Städte Neunkirchen und Völklingen mit 450 Prozent beziehungsweise 448 Prozent die höchsten Hebesätze haben und damit sogar noch über den beiden Landeshauptstädten Mainz und Saarbrücken mit Hebesätzen von 440 Prozent und 428 Prozent liegen. Danach folgen Saarlouis, St. Wendel, Blieskastel und Püttlingen mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 425 Prozent.
St. Ingbert hat den mit Abstand niedrigsten Hebesatz und zwar 270 Prozent, gefolgt von Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einem Hebesatz von 330 Prozent. Wittlich und Hassloch haben Hebesätze von 352 Prozent beziehungsweise 356 Prozent.
Beim Vergleich der Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern hat Ludwigshafen den niedrigsten Hebesatz (360 Prozent). An der Spitze liegen hier die beiden Landeshauptstädte.
Auch bei der Grundsteuer B liegen Mainz (400 Prozent) und Saarbrücken (430 Prozent) an der Spitze. Aber auch Landau hat mit 400 Prozent eine „Spitzenposition“. Die niedrigsten Sätze haben hier Dillingen (290 Prozent), Saarlouis, Püttlingen und Heusweiler mit jeweils 305 Prozent.
Bei der Gewerbesteuer haben für das laufende Jahr drei (Vorjahr 13) Gemeinden des IHK-Bezirks die Hebesätze aufgestockt. Die Erhöhungen betrugen zwanzig Prozentpunkte. Eine Kommune beschloss für das Jahr 2008 eine Hebesatzsenkung um fünf Prozentpunkte. Auch bei der Grundsteuer für die bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlich der Betriebsgrundstücke (Grundsteuer B) ging die Anzahl der Gemeinden, die Steuererhöhungen durchgeführt haben, spürbar zurück. Insgesamt waren es nur zwei Gemeinden nach fünf Kommunen im Jahr 2007.
Mit diesen Erhöhungen haben rund 60 Prozent der Kommunen einen Gewerbesteuerhebesatz zwischen 350 und 360 Prozent. Rund ein Drittel der insgesamt 556 Kommunen haben einen Gewerbesteuerhebesatz zwischen 310 und 349 Prozent und 44 Gemeinderäte (rund acht Prozent) haben einen Hebesatz von über 360 Prozent festgelegt.
Allein schon durch die Unternehmensteuerreform 2008 wird für viele Betriebe die Gewerbesteuer steigen. Denn bei der Berechnung werden jetzt auch kurzfristige Zinsen, Miet-, Pacht- und Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Durch diese Steuerreform hat die Gewerbesteuer erheblich an Bedeutung gewonnen. „Der örtliche Hebesatz entscheidet noch stärker über die Standortqualität der einzelnen Kommune und die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Firmen“, so Arne Rössel weiter. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die seit vier Jahren kräftig ansteigenden Gewerbesteuereinnahmen sind die Kommunen in der Pflicht, die Qualität kommunaler Standortentwicklung auf den Prüfstand zu stellen und etwa Senkungen der gemeindlichen Hebesätze ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Diesen Schritt haben in diesem Jahr aber nur zwei der ausgewählten Städte unternommen.
Die Untersuchung der IHK-Arbeitsgemeinschaft zeigt, dass auch bei der Grundsteuer B zwei Städte durch Hebesatzerhöhungen an der Steuerschraube gedreht haben. Lediglich ein Stadtrat entschied sich für eine Senkung.
Der Vergleich der Hebesätze bei der Gewerbesteuer zeigt, dass die saarländischen Städte Neunkirchen und Völklingen mit 450 Prozent beziehungsweise 448 Prozent die höchsten Hebesätze haben und damit sogar noch über den beiden Landeshauptstädten Mainz und Saarbrücken mit Hebesätzen von 440 Prozent und 428 Prozent liegen. Danach folgen Saarlouis, St. Wendel, Blieskastel und Püttlingen mit einem Gewerbesteuerhebesatz von 425 Prozent.
St. Ingbert hat den mit Abstand niedrigsten Hebesatz und zwar 270 Prozent, gefolgt von Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einem Hebesatz von 330 Prozent. Wittlich und Hassloch haben Hebesätze von 352 Prozent beziehungsweise 356 Prozent.
Beim Vergleich der Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern hat Ludwigshafen den niedrigsten Hebesatz (360 Prozent). An der Spitze liegen hier die beiden Landeshauptstädte.
Auch bei der Grundsteuer B liegen Mainz (400 Prozent) und Saarbrücken (430 Prozent) an der Spitze. Aber auch Landau hat mit 400 Prozent eine „Spitzenposition“. Die niedrigsten Sätze haben hier Dillingen (290 Prozent), Saarlouis, Püttlingen und Heusweiler mit jeweils 305 Prozent.
REGION TRIER: HEBESÄTZE WEITGEHEND KONSTANT
Erfreulicherweise haben deutlich weniger Städte und Gemeinden des IHK-Bezirks als noch im vergangenen Jahr an der Steuerschraube gedreht. Lediglich acht Hebesatzerhöhungen bei beiden Steuern registrierte die IHK für das Jahr 2008, während im Vorjahr noch 18 Kommunen ihre Hebesätze nach oben korrigierten. Im Jahr 2007 waren es sogar 77 Hebesatzerhöhungen in den Gemeinden und im Jahr 2006 noch über 200.Bei der Gewerbesteuer haben für das laufende Jahr drei (Vorjahr 13) Gemeinden des IHK-Bezirks die Hebesätze aufgestockt. Die Erhöhungen betrugen zwanzig Prozentpunkte. Eine Kommune beschloss für das Jahr 2008 eine Hebesatzsenkung um fünf Prozentpunkte. Auch bei der Grundsteuer für die bebauten und unbebauten Grundstücke einschließlich der Betriebsgrundstücke (Grundsteuer B) ging die Anzahl der Gemeinden, die Steuererhöhungen durchgeführt haben, spürbar zurück. Insgesamt waren es nur zwei Gemeinden nach fünf Kommunen im Jahr 2007.
Mit diesen Erhöhungen haben rund 60 Prozent der Kommunen einen Gewerbesteuerhebesatz zwischen 350 und 360 Prozent. Rund ein Drittel der insgesamt 556 Kommunen haben einen Gewerbesteuerhebesatz zwischen 310 und 349 Prozent und 44 Gemeinderäte (rund acht Prozent) haben einen Hebesatz von über 360 Prozent festgelegt.
KOMMUNEN IN DER PFLICHT
Die steuerlichen Veränderungen aufgrund der Unternehmensteuerreform 2008 machen deutlich, dass die gemeindlichen Hebesätze noch stärker in den Focus der Unternehmen rücken werden und bei der Ansiedlungsfrage, aber auch bei der Entscheidung zum Verbleib in der Kommune größere Bedeutung bekommen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass bei der Unternehmensgründung der Trend hin zur Kapitalgesellschaft geht (so auch Einführung der so genannten Mini-GmbH für Existenzgründer). Es gibt daher einen neuen Anlass, die Qualität kommunaler Standortentwicklung auf den Prüfstand zu stellen. Es fällt bereits auf, dass Gemeinden im gesamten Bundesgebiet zunehmend von ansässigen Unternehmen auf die Überprüfung ihrer Gewerbesteuerhebesätze angesprochen werden.
Reinhard Neises