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IHK Trier


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  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: (06 51) 97 77-4 10
    Fax: (06 51) 97 77-4 05
    steup@trier.ihk.de

Spiegelbildlich zur Einstellung von Arbeitnehmern sind auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Häufig nachgefragt sind insbesondere die Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Schwellenwerte, ab denen das Kündigungsschutzgesetz greift. Hierzu soll das Merkblatt „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ einen ersten Überblick geben.

Relevante Themen in diesem Zusammenhang sind auch die Abmahnung, die in vielen Fallgestaltungen als milderes Mittel vor Ausspruch einer Kündigung in Betracht zu ziehen ist, sowie der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 109 der Gewerbeordnung.


ARBEITSRECHT - Merkblätter

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