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  • Berufskraftfahrerqualifikation

  • Foto: Yannick Lauer
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    Yannick Lauer

    Tel.: 0651 9777-922
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    Elke Arnoldy

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Regelungsinhalte des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes sind insbesondere die Grundqualifikation, die Weiterbildung und das Mindestalter des Fahrpersonals.

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen diese Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu den genannten Terminen bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.

Bei der Grundqualifikation gibt es zwei Versionen:
  • normale „Grundqualifikation“: erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ohne Ausbildung
  • „beschleunigte Grundqualifikation“: Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Prüfungstermine beschleunigte Grundqualifikation:
Prüfungstermin* Anmeldeschluss*
18.12.2024 04.12.2024
22.01.2025 08.01.2025
20.02.2025 06.02.2025
26.03.2025 12.03.2025
24.04.2025 10.04.2025
26.05.2025 12.05.2025
17.06.2025 03.06.2025
23.07.2025 09.07.2025
21.08.2025 07.08.2025
24.09.2025 10.09.2025
29.10.2025 15.10.2025
26.11.2025 12.11.2025
17.12.2025 03.12.2025
*Unverbindliche Planung, Änderungen jederzeit vorbehalten.

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