Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 01.11.2020

    Brexit: Die Uhr tickt

    Vorbereitung für Unternehmen unvermeidlich - IHK hilft weiter

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.11.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Vor mehr als vier Jahren hat sich eine knappe Mehrheit der Briten in einem Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) ausgesprochen. In der Folge hat das VK die EU am 31. Januar 2020 nach 47 Jahren Mitgliedschaft verlassen. Die im Austrittsabkommen verabredete Übergangsphase endet mit dem 31. Dezember 2020. Dies bedeutet, dass das VK den Binnenmarkt und die Zollunion verlässt und damit den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr beendet. Die zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (8. Oktober 2020) noch laufenden Verhandlungen um ein Handelsabkommen verliefen sehr schleppend. Eine Einigung und damit Klarheit wie die wirtschaftlichen Beziehungen im neuen Jahr aussehen werden, war nicht in Sicht. Doch unabhängig von einem Abkommen gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Rahmenbedingungen für Unternehmen, die mit dem VK Geschäfte machen.

Unternehmen sollten sich auf das Ende der Übergangsphase vorbereiten

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Eine Möglichkeit bietet die IHK-Brexit-Checkliste (www.ihk.de/brexitcheck), mit deren Hilfe geschaut werden kann, wo möglicherweise Handlungsbedarf im Unternehmen besteht. Auch die EU-Kommission hat aufgrund der schwierigen Gesamtlage mit der Internetseite „Startklar für das Ende des Übergangszeitraums“ ein breites Informationsangebot herausgegeben, das einen Überblick über die Veränderungen gibt, die nach dem Ende der Übergangsphase – unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen – auf die Unternehmen zukommen.
Für den Warenverkehr mit dem VK bedeutet dies neue Zollbestimmungen. Mit Beginn des neuen Jahres müssen EU-Unternehmen, die Waren in das Vereinigte Königreich exportieren oder aus diesem importieren, über eine EORI-Nummer der EU (Nummer zur Identifizierung und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten) verfügen. Zusätzlich wird für in die EU importierte Ware die Ursprungseigenschaft nachzuweisen sein. Materialien mit Ursprung „Vereinigtes Königreich“ tragen dann nur noch im bilateralen Handelsverhältnis zwischen EU und VK zum Erreichen des Präferenzursprungs und somit zu Zollvergünstigungen bei. Im Verhältnis mit Drittländern verlieren britische Vormaterialien dagegen ihre präferenzielle Ursprungseigenschaft. Falls Transportwege über das Vereinigte Königreich führen, sind Direktbeförderungsklauseln zu beachten. Besonders für Unternehmen, die bislang nur an Kunden im EU-Binnenmarkt geliefert haben, ist es wichtig zu wissen, welche Herausforderungen der Handel mit einem Drittstaat mit sich bringt. Exportwissen ist gefragt und muss gegebenenfalls im Unternehmen aufgebaut werden.
Für den Handel mit Dienstleistungen fallen zum Jahresbeginn die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr im Sinne der Unionsverträge weg. Um Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten, müssen Dienstleister nachweisen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und alle Genehmigungen vorliegen, die für die Ausübung der Dienstleistung in der EU nötig sind. Bei Finanzdienstleistungen gelten nach Ende der Übergangsfrist nur noch die üblichen Drittstaatenregelungen des betreffenden Mitgliedsstaates.
Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich sind in der EU nicht mehr gültig. Zudem gelten für bestimmte Güter – unter anderem chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter – ab 1. Januar 2021 Import- und Exportverbote beziehungsweise -beschränkungen.
Kommt bis Jahresende kein Abkommen zustande, kämen unter anderem Zölle hinzu. Importierte Waren aus dem Vereinigten Königreich würden dann nach dem gemeinsamen Zolltarif der EU verzollt und exportierte Güter in das VK würden nach dem Zollsatz Großbritanniens mit Zöllen belegt.

Informationen der britischen Regierung zu Einfuhren in das Vereinigte Königreich
Laut dem „Border Operating Model“ der britischen Regierung werden sich Importhändler von Standardware (Kleidung, Elektronik etc.) ab dem 1. Januar 2021 auf grundlegende Zollanforderungen vorbereiten müssen. Dazu gehören detaillierte Aufzeichnungen über die importierten Waren. Außerdem müssen Händler dann eine Mehrwertsteuer auf ihre Produkte entrichten. Innerhalb eines Zeitfensters von sechs Monaten können die Zollerklärungen nachgereicht werden. Ab April 2021 sind dann für alle regulierten Pflanzen und Pflanzenprodukte sowie alle tierischen Produkte (Honig-, Fleisch-, Milchprodukte etc.) Voranmeldungen erforderlich und Gesundheitsdokumente vorzulegen. Ab Juli 2021 müssen dann für alle Importgüter die erforderlichen Zollerklärungen zum Zeitpunkt des Imports vorliegen.  
Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Post-Brexit-Zeit
Die IHK Trier unterstützt Unternehmen mit einem Beratungs-, Informations- und Veranstaltungsangebot. So findet am Donnerstag, 26. November 2020, in Kooperation mit Germany Trade and Invest (GTAI) eine Veranstaltung zum Thema Brexit und den neuen Rahmenbedingungen nach Beendigung der Übergangsphase statt. Die GTAI-Experten informieren von 13:30 bis 15:30 Uhr unter anderem über Verträge mit britischen Geschäftspartnern, Produktzulassung und Marktzugang, Zoll, Dienstleistungserbringung und Übergangsregelungen. Die Veranstaltung ist als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte das Corona-Infektionsgeschehen eine Präsenzveranstaltung nicht oder nur sehr eingeschränkt zulassen, wird die IHK Trier die Veranstaltung alternativ auf virtuellem Wege anbieten. Anmeldungen sind ab sofort möglich an luce@trier.ihk.de.

Seitenfuß