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  • 11.02.2021

    Brexit - Guidance-Papiere zur Umsetzung der Ursprungsregeln des Handelsabkommens zwischen EU und VK veröffentlicht

    Neue Leitlinien der EU-Kommission zur Unterschützung von EU-Unternehmen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft und sieht für den gesamten Handel mit Waren aus der EU und dem Vereinigten Königreich (VK), die den entsprechenden Ursprungsregeln entsprechen, Nullzölle und Nullquoten vor.

Seit dem vorläufigen Inkrafttreten hat die EU-Kommission aktiv mit den Mitgliedsstaaten und den europäischen Wirtschaftsverbänden zusammengearbeitet und nun eine Reihe von Leitfäden (Guidances) unter https://ec.europa.eu veröffentlicht. Diese Leitfäden sollen Unternehmen bei der Auslegung der neuen Ursprungsregeln und bei der Anpassung ihrer Zollprozesse im Warenverkehr mit dem VK unterstützen.

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