Das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft und sieht für den gesamten Handel mit Waren aus der EU und dem Vereinigten Königreich (VK), die den entsprechenden Ursprungsregeln entsprechen, Nullzölle und Nullquoten vor.
Seit dem vorläufigen Inkrafttreten hat die EU-Kommission aktiv mit den Mitgliedsstaaten und den europäischen Wirtschaftsverbänden zusammengearbeitet und nun eine Reihe von Leitfäden (Guidances) unter https://ec.europa.eu veröffentlicht. Diese Leitfäden sollen Unternehmen bei der Auslegung der neuen Ursprungsregeln und bei der Anpassung ihrer Zollprozesse im Warenverkehr mit dem VK unterstützen.
International
Gudrun Wewering
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