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01.11.2020

Buschmann Autoservice bezieht neues Domizil


Dieser Text ist vom 01.11.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Manchmal braucht es den Mut zu neuen Schritten, damit etwas Bewährtes fortgeführt werden kann. Diesen Gedanken hat Albert Buschmann Autoservice e.K. in die Tat umgesetzt und ist nach 68 Jahren Firmentradition in Trier-Pallien an den neuen Standort Über Brücken 11 in Trier-West umgezogen. Das Grundstück bietet mit 7200 Quadratmetern Fläche wesentlich mehr Platz. Zwischen 80 und 100 Neuwagen sowie 50 bis 70 Gebrauchtfahrzeuge der Marken Izuki, SsangYong, Fiat und Abarth stehen allzeit für die Kunden zur direkten Erkundung bereit.
Ganz ohne Emotionen sei der Abschied aus Pallien nicht abgelaufen, gesteht Seniorchef Willy Buschmann. Seine Eltern hatten dort 1952 das Unternehmen gegründet. „Aber wir hatten einfach keine Möglichkeiten zum Ausbau mehr“, begründet er den Umzug. Zumal die Stadt auf dem Nachbargrundstück einen Haltepunkt für die neue Bahn-Weststrecke plant, wodurch die Zufahrt zum Autohaus massiv eingeschränkt worden wäre. Entsprechend attraktiv erschien ein angebotener Grundstückstausch mit dem städtischen Areal in Trier-West. Dort wird die Verkehrsanbindung über einen ebenfalls im Zusammenhang mit der Westtrasse geplanten Kreisverkehr sehr günstig. Alternativ besteht bereits eine Zufahrt neben dem EDEKA-Markt Trier-West.
Zur Eröffnungsfeier des neuen Autohauses gratulierten Vertreter aus Politik und Wirtschaft, darunter auch IHK-Geschäftsführer Dr. Matthias Schmitt. „Diese Investition ist auch ein Signal in die Region, dass die Wirtschaft wachsen will – ein wichtiges Zeichen gerade aus einer Branche, die besonders unter Corona gelitten hat“, lobte Schmitt. Der KFZ-Handel/Reparatur sei ein wichtiger Sektor mit 4500 Beschäftigten in der Region Trier. Die Investition von Albert Buschmann Autoservice in Trier-West stärke den Stadtteil und wirke weit in die Region hinein. Positiv bewertete der IHK-Geschäftsführer auch, dass das Unternehmen sich bereits mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte aufgestellt habe und die Nachfolge der Geschäftsführung familienintern geregelt habe.

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