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  • 23.10.2025

    CBAM –novellierte Verordnung veröffentlicht

    Ab 2026 erleichtert die neue CBAM-Verordnung den CO₂-Grenzausgleich – mit geändertem Schwellenwert, späteren Fristen und vereinfachter Berichterstattung.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Die überarbeitete CBAM-Verordnung der EU ist am 20. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer De-minimis-Schwelle: Ab dem 1. Januar 2026 sind Importe von weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr von der Verordnung ausgenommen. Betroffene Warengruppen sind aktuell Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement – Strom und Wasserstoff bleiben weiterhin ausgenommen.

Weitere Informationen unter www.gtai.de.

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