Die überarbeitete CBAM-Verordnung der EU ist am 20. Oktober 2025 in Kraft getreten.
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer De-minimis-Schwelle: Ab dem 1. Januar 2026 sind Importe von weniger als 50 Tonnen CBAM-pflichtiger Waren pro Jahr von der Verordnung ausgenommen. Betroffene Warengruppen sind aktuell Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement – Strom und Wasserstoff bleiben weiterhin ausgenommen.
Weitere Informationen unter www.gtai.de.
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
wewering@trier.ihk.de