Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein Zollpassierscheinheft zur vorübergehenden Ausfuhr von Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung und Warenmustern in Drittländer, das anstelle einzelner innerstaatlicher Papiere verwendet wird. Durch dieses Verfahren entfällt die Abgabe von Zöllen bzw. die Hinterlegung von Barsicherheiten im ausländischen Zielmarkt. Eine schnellere Grenzabfertigung ist gewährleistet. Das Verfahren kann im Wirtschaftsverkehr mit mehr als 70 Ländern durchgeführt werden. Welche Länder am Carnetverfahren teilnehmen, erfahren Sie bei der IHK.
Die an diesem Verfahren teilnehmenden Staaten haben jeweils Organisationen als Bürgen benannt. In Deutschland ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Bürge. Die IHKs sind im Auftrag der DIHK ausgebende Stellen für Carnet A.T.A.
Nachfolgend stellen wir Ihnen das Carnet A.T.A.-Verfahren vor.
Wir empfehlen Ihnen vorab die Kontaktaufnahme mit Ihrer IHK, um zu klären, ob für die geplante vorübergehende Ausfuhr dieses Verfahren genutzt werden kann.
NEU!! Volldigitale Carnet‑Abwicklung ab 1. Juni 2026 für die Zielländer Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich
Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise vollständig digitalisiert – mit dem Ziel, künftig ganz auf das papiergebundene Carnet‑Heft zu verzichten. Die Abwicklung erfolgt dann elektronisch über einen QR‑Code. Ab dem 1. Juni 2026 starten die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen mit der volldigitalen Abwicklung von Carnets A.T.A.; weitere Länder folgen. Während der Übergangszeit können je nach Zielland noch Papier‑Carnets erforderlich sein. Hilfestellung bietet das DIHK‑Merkblatt „Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!“, das als Download bereitsteht.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Erklärvideos zur Verfügung gestellt, die den Umstieg erleichtern.
Die an diesem Verfahren teilnehmenden Staaten haben jeweils Organisationen als Bürgen benannt. In Deutschland ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Bürge. Die IHKs sind im Auftrag der DIHK ausgebende Stellen für Carnet A.T.A.
Nachfolgend stellen wir Ihnen das Carnet A.T.A.-Verfahren vor.
Wir empfehlen Ihnen vorab die Kontaktaufnahme mit Ihrer IHK, um zu klären, ob für die geplante vorübergehende Ausfuhr dieses Verfahren genutzt werden kann.
NEU!! Volldigitale Carnet‑Abwicklung ab 1. Juni 2026 für die Zielländer Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich
Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise vollständig digitalisiert – mit dem Ziel, künftig ganz auf das papiergebundene Carnet‑Heft zu verzichten. Die Abwicklung erfolgt dann elektronisch über einen QR‑Code. Ab dem 1. Juni 2026 starten die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen mit der volldigitalen Abwicklung von Carnets A.T.A.; weitere Länder folgen. Während der Übergangszeit können je nach Zielland noch Papier‑Carnets erforderlich sein. Hilfestellung bietet das DIHK‑Merkblatt „Das volldigitale Carnet in 2026 – Mach dich bereit!“, das als Download bereitsteht.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Erklärvideos zur Verfügung gestellt, die den Umstieg erleichtern.