Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein Zollpassierscheinheft zur vorübergehenden Ausfuhr von Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung und Warenmustern in Drittländer, das anstelle einzelner innerstaatlicher Papiere verwendet wird. Durch dieses Verfahren entfällt die Abgabe von Zöllen bzw. die Hinterlegung von Barsicherheiten im ausländischen Zielmarkt. Eine schnellere Grenzabfertigung ist gewährleistet. Das Verfahren kann im Wirtschaftsverkehr mit mehr als 70 Ländern durchgeführt werden. Welche Länder am Carnetverfahren teilnehmen, erfahren Sie bei der IHK.
Die an diesem Verfahren teilnehmenden Staaten haben jeweils Organisationen als Bürgen benannt. In Deutschland ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Bürge. Die IHKs sind im Auftrag der DIHK ausgebende Stellen für Carnet A.T.A.
Nachfolgend stellen wir Ihnen das Carnet A.T.A.-Verfahren vor.
Wir empfehlen Ihnen vorab die Kontaktaufnahme mit Ihrer IHK, um zu klären, ob für die geplante vorübergehende Ausfuhr dieses Verfahren genutzt werden kann.
Die an diesem Verfahren teilnehmenden Staaten haben jeweils Organisationen als Bürgen benannt. In Deutschland ist die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) Bürge. Die IHKs sind im Auftrag der DIHK ausgebende Stellen für Carnet A.T.A.
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Wir empfehlen Ihnen vorab die Kontaktaufnahme mit Ihrer IHK, um zu klären, ob für die geplante vorübergehende Ausfuhr dieses Verfahren genutzt werden kann.