Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • Besondere Vorschriften für Prüfungsteilnehmer in Zeiten von Corona

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    reuter@trier.ihk.de

Kommen Sie nur gesund zur Prüfung! Bei Anzeichen einer Infektionskrankheit (Husten, Fieber, Halsschmerzen…) bleiben Sie bitte zuhause. Dies gilt auch in Corona-Verdachtsfällen und wenn Sie unter Quarantäne stehen. In diesen Fällen ist ein Nachweis oder eine Krankmeldung vorzulegen.

Persönliche Hygienevorschriften

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung ist Pflicht!
  • Kein Körperkontakt: Bitte halten Sie die Abstandsregeln und den Mindestabstand von 1,50 m ein.
  • Vermeiden Sie nach Möglichkeit das Anfassen öffentlich zugänglicher Gegenstände wie Türklinken und Schalter.
  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig hygienisch - fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht.
  • Husten oder niesen Sie in Ihre Armbeuge.

Vorschriften während der Prüfungen

  • Für den Zugung zur Prüfung ist der Personalausweis oder der Reisepass und die Einladung zur Prüfung vorzuzeigen.
  • Begeben Sie sich bitte unverzüglich in Ihren Prüfungsraum und an Ihren Platz.
  • Die Angaben zur Wegeführung vor Ort sind unbedingt einzuhalten.
  • Toilettengänge melden Sie bitte bei der Aufsicht an und warten auf entsprechende Erlaubnis.
  • Schreibmaterialien und Hilfsmittel dürfen untereinander nicht ausgetauscht werden.
  • Auch in den Pausen soll der Prüfungsplatz nicht verlassen werden.
  • Bitte verlassen Sie das Prüfungsgebäude nach Beenden Ihrer Prüfung umgehend.
Viel Erfolg für Ihre Prüfung!

Seitenfuß