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  • 17.09.2024

    Corona-Schlussabrechnungsverfahren - Was tun bei Mandatsniederlegungen durch prüfende Dritte?

    Die Schlussabrechnung ist ein notwendiges Verfahren, um auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Umsätze und Fixkosten die finale Förderhöhe festzustellen.

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    glaeser@trier.ihk.de

Falls es Ihnen trotz intensiver Bemühungen nicht möglich ist, einen neuen prüfenden Dritten zur Durchführung der Schlussabrechnung zu finden, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Bewilligungsstelle in Kontakt setzen und Ihre Situation mitteilen. Sie sollten auch nach Mitteilung an die Bewilligungsstelle in Ihrem Bemühen, einen neuen prüfenden Dritten zu finden, nicht nachlassen. Die Bewilligungsstelle kann Ihre Situation bei ihrem weiteren Vorgehen nach Fristenende berücksichtigen und in begründeten Einzelfällen eine nachträgliche Einreichung noch zulassen oder andere angemessene Schritte ergreifen. Es ist zu beachten, dass bei Nichteinreichung eine vollständige Rückforderung der Fördersumme droht.

Bitte beachten Sie zudem:
Mit Datum des Vollzug des Wechsel des prüfenden Dritten wird technisch automatisch eine 6-wöchige Nachfrist gewährt, so dass bei einer rechtzeitigen Durchführung des Wechsels die Einreichung auch nach dem 30.9. ohne weitere Prüfung bzw. Freigabe der Bewilligungsstelle möglich sein wird. Diese Regelung soll gewährleisten, dass bei einer kurzfristigen Mandatsübernahme kurz vor Fristende der neue prüfende Dritte ausreichend Zeit hat, die Schlussabrechnung vorzubereiten und einzureichen.

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