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IHK Trier


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Seitenhauptinhalt

  • Informationspflichten gegenüber Ausbildenden, Ausbildern, Auszubildenden, Umschülern, Teilnehmern an Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmenund Teilnehmer an Abschlussprüfungen ohne sonstiges Vertragsverhältnis

    gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)und Art. 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte)

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    heesen@trier.ihk.de

  • 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

    Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis bzw. Umschulungsvertrag oder Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und der Betreuung Ihres in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsberufs durch die IHK.
  • 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Industrie- und Handelskammer Trier
    Herzogenbuscher Str. 12
    54292 Trier
    Telefon: +49 651 97 77 0
    Fax: +49 651 97 77-1 50
    E-Mail: service@trier.ihk.de
  • 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    MORGENSTERN consecom GmbH
    Große Himmelsgasse 1
    67346 Speyer
    Telefon: (0 62 32) 10 01 19 44
  • 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

    Ihre Daten werden erhoben für die Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse, die Überwachung der Durchführung des Ausbildungsverhältnisses, die Beratung der an der AusbildungBeteiligten sowie die Organisation bzw. Durchführung von Zwischen-und Abschlussprüfungen und die Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie ggf. deren Zweitschriften.Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. Während der Dauer desAusbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt.
  • 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    Ihre personenbezogenen Daten werden bei Bedarfweitergegeben an:

    - statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB)
    - statistische Daten an das Statistische Landesamt
    - Daten gemäß den gesetzlichenVorschriftenan die Agentur für Arbeit
    - die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
    - Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Ausbildungsstreitigkeiten
    - mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
    - mit der Überwachung und Beratung der Ausbildungsbeteiligten befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
    - die mit der Führung des Ausbildungsverzeichnisses befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
    - an Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung•ggf. an andere IHKs zwecks Übernahme der Prüfung/Prüfungsfreistellung.

    Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.Die Prüfungsergebnisse erhalten die Ausbildungsbetriebe auf Anforderung, § 37 Abs. 2 BBiG.
  • 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

    Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
  • 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten.Die Ausbilder-Stammdaten werden sechs Jahre nach Beendigung der Ausbildertätigkeit aufbewahrt. Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungsunterlagen zwei Jahre nach Abschluss der Prüfung und die Niederschriften der Prüfungsergebnisse 50 Jahre nach Ende der Prüfung aufbewahrt. Um Zweitschriften Ihrer Prüfungszeugnisse erstellen und Bescheinigungen für die Rentenklärung ausstellen zu können, löschen wir die Daten der Ausbildungsverträge und der Prüfungszeugnisse nach 50 Jahren, sofern Sie zuvor keine Löschung verlangen.
  • 8. Betroffenenrechte

    Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

    Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
    Prof. Dr. Dieter Kugelmann
    Hintere Bleiche 34
    55116 Mainz
    Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
    Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
    Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
    E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
  • 9. Quelle der Daten

    Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb. Die Daten aus dem Umschulungsvertrag oder bei Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger. Die Daten von Teilnehmern an Prüfungen ohne sonstiges Vertragsverhältnis erhalten wir vom Teilnehmer.Die Daten des Ausbilders erhalten wir vom Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb oder vom Ausbilder selbst.
  • 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten und den Verwendungszweck anzugeben. Nur so kann die IHK Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.

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