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IHK Trier


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  • Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmern von Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen

    gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte)

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

  • 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

    Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zu einer Sach- und Fachkundeprüfung sowie Unterrichtung der IHK Trier. Die IHK Trier benötigt Ihre Daten zur Durchführung und Abwicklung der Sach-und Fachkundeprüfungen, einschließlich des Prüfungsergebnisses, für statistische Zwecke sowie für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und Zweitschriften. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den unten genannten Rechtsgrundlagen. Wenn Sie oder ein Dritter (z. B. Ihr Arbeitgeber), der die Anmeldung für Sie vornimmt, bei der Anmeldung die erforderlichen Anmeldedaten nicht angeben, können Sie sich nicht für eine Prüfung oder Unterrichtung anmelden bzw. nicht teilnehmen.
  • 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Industrie- und Handelskammer Trier
    Herzogenbuscher Str. 12
    54292 Trier
    Telefon: +49 651 97 77 0
    Fax: +49 651 97 77-1 50
    E-Mail: service@trier.ihk.de
  • 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

    MORGENSTERN consecom GmbH
    Große Himmelsgasse 1
    67346 Speyer
    Telefon: (0 62 32) 10 01 19 44
  • 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Quelle der Daten, Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    •    Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe:

    Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Sachkundeprüfung, einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet.

    Rechtsgrundlage:
    § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 5 b und § 5 c BewachV i. V. m. §§ 2 ff Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.

    Gegebenenfalls haben wir Ihre Daten bei Ihrem Unternehmen, für welches Sie arbeiten, erhoben, sofern die Anmeldung über dieses Unternehmen erfolgte.
    Das Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss festgestellt und erhoben.

    Folgende Daten werden erhoben:
    Titel, Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Kommunikationsdaten, Prüfungsergebnis

    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

    -  Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
    -  Mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
    -  Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
    -  Anbieter der Online-Prüfungsplattform zur Erstellung eines persönlichen Teilnehmerprofils für die Durchführung der Prüfung
    - Registerbehörde


    •    Unterrichtung im Bewachungsgewerbe


    Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet.

    Rechtsgrundlage:

    § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (GewO) i.V. mit §§ 2 ff der Bewachungsverordnung (BewachV) für die IHK Trier.

    Daten über Ihre Person haben wir bei Ihnen persönlich erhoben. Gegebenenfalls haben wir Ihre Daten bei Ihrem Unternehmen, für welches Sie arbeiten, erhoben, sofern die Anmeldung über dieses Unternehmen erfolgte.

    Folgende Daten werden erhoben:
    Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift und weitere Kontaktdaten.

    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
    - Mit der Lehrgangsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter der IHK Trier
    - Dozenten für die Durchführung der Unterrichtung
    - Speicherung in EDV-System Elvis
    - Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
    - Registerbehörde
    - ggf. an andere IHKn zwecks Freistellung

    Zweck: Lehrgangsabwicklung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.



    •    Sachkundeprüfung: Prüfung der Gefahrgutfahrer/-innen, Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer/Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer), Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr (Taxen- und Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr), Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr und der Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

    Prüfung der Gefahrgutfahrer/-innen:
    Ihre Daten werden verarbeitet, um gemäß Satzung vom 11. April 2018 der IHK Trier i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 14 Abs. 3 GGVSEB die Durchführung der Prüfungen und die Erteilung der Bescheinigung sowie Umschreibung von Bescheinigungen abzuwickeln.
    Bei der Prüfung der Gefahrgutfahrer/-innen haben wir folgende Daten bei Ihrem Schulungsveranstalter erhoben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Anschrift und ggf. ADR-Nummer.

    Prüfung zum Erwerb der  Grundqualifikation der Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer): 
    Ihre Daten werden verarbeitet, um gemäß Satzung vom 11. April 2018 der IHK Trier i. V. m. § 8 Abs. 2 BKrFQG die Prüfung abzuwickeln.
    Bei der Prüfung der Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer) erheben wir in Einzelfällen folgende Daten bei Ihrer Ausbildungsstätte: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Anschrift.

    Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr (Taxen- und Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr):
    Ihre Daten werden verarbeitet, um gemäß Prüfungsordnung vom 11. April 2018 der IHK Trier i. V. m. §§ 4, 5,6 PBZugV die Prüfung durchzuführen und die Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen abzuwickeln..
    Folgende Daten werden erhoben: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Geschlecht, Anschrift, Telefon, E-Mail.

    Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr:
    Ihre Daten werden dafür erhoben, um gemäß Prüfungsordnung vom 11. April 2018 der IHK Trier i. V. m. § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV die Prüfung durchzuführen und die Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen abzuwickeln.
    Folgende Daten werden erhoben: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Geschlecht, Telefon, E-Mail.

    Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
    :
    Ihre Daten werden dafür erhoben, um gemäß Satzung vom 11. April 2018 der IHK Trier i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV die Durchführung der Prüfungen und die Umschreibung eines Schulungsnachweises abzuwickeln.
    Folgende Daten werden erhoben: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Geschlecht, Telefon.


    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

    •    Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
    •    Mit der Prüfungsabwicklung und Durchführung befasste Mitarbeiter der IHK Trier
    •    Daten werden automatisch an das DIHK-Zentralsystem (ADR-Info) übertragen
    •    ggf. an andere IHKn zwecks Prüfungsfreistellung
    •    externe Prüfer (bei der Prüfung der Gefahrgutfahrer/-innen)
    •    Beisitzer (bei den Fachkundeprüfungen für den Güterkraftverkehr und für den Taxen-Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr)


    •    Gaststättenunterrichtung und Hygieneschulung


    Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Gaststättenunterrichtung einschließlich der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet.

    Rechtsgrundlage:

    § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz i. V. m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe.

    Folgende Daten werden erhoben:
    Titel, Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift und weitere Kontaktdaten, Berufsausbildung

    Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:


    -  Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
    -  Mit der Abwicklung und Durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK

  • 5. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

    Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
  • 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

    Ihre Daten werden nach der Erhebung bei uns wie folgt aufbewahrt:

    Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe: Unterlagen ein Jahr, Prüfungsergebnis 50 Jahre

    Unterrichtung im Bewachungsgewerbe: Unterlagen ein Jahr, Bescheinigung 50 Jahre

    Prüfung der Gefahrgutfahrer/-innen: Schulungs- und Prüfungsunterlagen: sechs Jahre, Prüfungsbögen ein Jahr

    Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer/Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr: Prüfungsunterlagen ein Jahr, Prüfungsergebnis 50 Jahre •

    Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr (Taxen- und Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr): Prüfungsunterlagen ein Jahr, Prüfungsergebnis 50 Jahre

    Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr: Prüfungsunterlagen ein Jahr, Prüfungsergebnis 50 Jahre

    Prüfung der Gefahrgutbeauftragten: Prüfungsunterlagen sechs Jahre, Prüfungsbögen ein Jahr

    Gaststättenunterrichtung und Hygieneschulung: 60 Jahre
  • 7. Betroffenenrechte

    Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
    Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

    Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten (siehe oben).

    Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
    Prof. Dr. Dieter Kugelmann
    Hintere Bleiche 34
    55116 Mainz
    Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
    Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
    Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de/
    E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
  • 8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

    Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Nach einem Widerruf ist aber eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr möglich.

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