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IHK Trier


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  • 01.05.2023

    Das eCarnet nimmt Fahrt auf

    Carnets werden zukünftig online beantragt

  • Foto: Ulrike Luce
    International

    Ulrike Luce

    Tel.: 0651 9777-212
    luce@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.05.2023 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Das Carnet A.T.A. (Carnet Admission Temporaire) ist ein Zollpassierscheinheft zur vorübergehenden Einfuhr von Messe- und Ausstellungsgut, Berufsausrüstung und Warenmustern in Drittländern, das anstelle einzelner, innerstaatlicher Papiere verwendet wird. Durch dieses Verfahren entfällt die Abgabe von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben im Zielland. Das Carnet-System wird von der International Chamber of Commerce (ICC) verwaltet. Das Carnet kann in allen Vertragsparteien des A.T.A-Übereinkommens - zurzeit in über 70 Ländern - genutzt werden. Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.

Vereinfachte Zollabfertigung mit dem „Reisepass für Waren“
Die Vorteile des Carnets können genutzt werden, wenn Waren nur zeitweise in andere Zollgebiete ausgeführt und unverändert wieder in die EU eingeführt werden. Mit dem Carnet erhält der Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes eine Sicherheit, die seinen Anspruch auf Zollabgaben und Steuern deckt, sollte die Ware nicht ordnungsgemäß wieder aus dem Land ausgeführt werden. Für die sich aus diesen Carnets ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Zollverwaltungen haftet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Das Haftungsrisiko hat die DIHK bei der Allianz Trade rückversichern lassen.

Für welche Waren kann ein Carnet verwendet werden?
Waren, die mit einem Carnet ins Ausland verbracht werden, müssen Unionswaren sein (Waren, die vollständig innerhalb der EU gewonnen oder hergestellt wurden oder in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden). Gebrauchs- und Verbrauchsgüter wie zum Beispiel verderbliche Waren, Kataloge, Werbegeschenke, Giveaways werden nicht als Carnetware akzeptiert. Neben Berufsausrüstung, Warenmuster und Messegüter gibt es weitere internationale und nationale Verwendungen. Auch Musikinstrumente, Foto- und Filmausrüstung, Kunstwerke, Soundanlagen, Schmuck und ähnliches können mit dem Carnet-Verfahren vorübergehend im Drittland verwendet werden. Über die einzelnen länderspezifischen Besonderheiten informiert die IHK.

Wie läuft das Verfahren bisher ab?
Der Exporteur beantragt bei der zuständigen IHK vor Ort oder auf dem Postweg die Ausstellung eines Carnets.
Das ausgefüllte Carnetformular wird im Original per Post, Dienstleister oder persönlich bei der IHK vorgelegt.
Die IHK prüft die Antragsunterlagen und eröffnet das Carnet mit dem Anbringen des Dienstsiegels. Der Exporteur legt dem zuständigen Ausfuhrzollamt unter Gestellung der Ware das Carnetformular zur Nämlichkeitssicherung vor. Mit Eröffnung ist das Carnet ein Jahr gültig und kann für mehrere Fahrten mit der gleichen Ware innerhalb dieser Frist im Ausland genutzt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit wird das Verfahren mit der Rückgabe des Carnets an die IHK wieder geschlossen.

Was ändert sich mit dem neuen eCarnet?
Zukünftig werden Carnets elektronisch über eine webbasierte Lösung beantragt. Carnetkunden erhalten einen eigenen Zugang zur Webanwendung und können sich nach Registrierung mit ihren Zugangsdaten anmelden.   Über eine Eingabemaske, die dem Carnet-Formular nachempfunden ist, werden alle erforderlichen Daten eingetragen. Warenlisten können hochgeladen werden und die Vorgänge können jederzeit im System eingesehen werden. Der fertige Antrag wird per Mausklick an die IHK gesendet.
Die IHK bearbeitet die Anträge digital, kann Fehler ohne großen Aufwand korrigieren beziehungsweise vom Kunden nachbessern lassen. Ist der Antrag in Ordnung, druckt die IHK den kompletten Formularsatz aus, unterschreibt und siegelt das Dokument. Das Carnet erhalten die Unternehmen dann per Post oder holen es persönlich ab. Somit entfällt ein Post- oder Anfahrtsweg zur IHK, was die Antragstellung wesentlich vereinfacht. Die elektronische Antragstellung ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einem vollelektronischen Carnet.
Die IHK Trier bietet den neuen Service voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 an.

Wie geht die Digitalisierung des Carnet-Verfahrens weiter?
Ziel ist es, das Carnet-Verfahren vollständig zu digitalisieren, sodass kein Formular mehr in Papierform existiert, sondern die komplette Abwicklung zwischen Carnetinhaber, IHK, inländischem und ausländischem Zoll digital abläuft. Hier sind die Länder Schweiz, USA, China, Großbritannien, Belgien und jetzt auch Deutschland in der Pilotphase. Werden die Tests erfolgreich abgeschlossen, soll das digitale Carnet in Form einer App auf dem Smartphone abgewickelt werden können.  QR-Codes dienen als Erkennungsschlüssel für die Zollabfertigung und ersetzen die zu stempelnden Dokumente.
So wird eine Infrastruktur geschaffen, mit der alle Prozesse rund um das Carnet digital abgewickelt werden können, was in der Zukunft für alle Beteiligten weitaus attraktiver sein wird.

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