15.09.2003
Der deutsche Föderalismus braucht mehr Wettbewerb
Dieser Text ist vom 15.09.2003 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Ein wirklicher Wettbewerbsföderalismus stärkt Wachstum und schafft Beschäftigung
Seit Jahren kreist die politische Diskussion nun schon um
die Frage, wie das föderale System in Deutschland fit für die
Zukunft gemacht werden kann. Den Föderalismus an sich wird
niemand in Frage stellen wollen, da die deutsche Geschichte
gelehrt hat, welche Gefahren von einer allzu zentralisierten
Staatsmacht ausgehen können. Wohl aber muss die Frage erlaubt
sein, ob wir uns heute noch in einer Zeit des globalen
Wettbewerbs und allenthalben leerer Kassen eine Form von
Föderalismus leisten können und wollen, die kaum Rücksicht auf
ökonomische Notwendigkeiten nimmt.
Nur der marktwirtschaftliche Wettbewerb bietet Gewähr für eine effiziente Verwendung von Sach- und Personalressourcen. Die Wichtigkeit marktwirtschaftlicher Steuerungsmechanismen besitzt dabei jedoch nicht ausschließlich für den privatwirtschaftlichen Bereich im engeren Sinne Gültigkeit, sondern es ist offensichtlich geworden, dass sich auch die öffentlichen Prozesse und Strukturen am Wettbewerbsgedanken orientieren müssen, um langfristig zukunftsfähig zu sein. Es mehren sich deshalb berechtigter Weise die Stimmen, welche den politischen Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland durch einen wirklichen Wettbewerbsföderalismus ergänzt sehen wollen. So kann man sich mit Recht die Frage stellen, ob es gegenüber den Steuer zahlenden Unternehmen und Bürgern zu verantworten ist, dass kleinste Bundesländer einen eigenen Verwaltungsapparat besitzen, der mehr zum Ziel hat, bestehende Pfründe zu sichern, als Bürgern und Unternehmem wirklich benötigte Leistungen zukommen zu lassen. Denn diese könnten auch innerhalb größerer Bundesländer erbracht werden, und dies pro Kopf zu einem niedrigeren Preis.
Die Kritik am bestehenden System des Länderfinanzausgleichs, sowie der immer komplexer werdenden Verteilung von Steuern und Leistungspflichten zwischen den Ebenen Bund, Land und Gemeinde weist ebenfalls auf einen dringenden Handlungsbedarf hin. Der bestehende Länderfinanzausgleich ist leistungsfeindlich und effizienzschädigend, weil er erfolgreich wirtschaftende Bundesländer dazu zwingt, Mittel an solche Länder abzutreten, die es nicht geschafft haben ein zufriedenstellendes ökonomisches Niveau zu erreichen. Ausgleichszahlungen in Sondersituationen wie der deutschen Einheit sind natürlich legitim. Aber diese Sondertransfers müssen zeitlich befristet und degressiv gestaffelt sein. Gebietskörperschaften, die durch Setzung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen wirtschaftliche Erfolge verzeichnen, müssen zukünftig die Früchte Ihres Handelns in vollem Umfange ernten dürfen. Wer seine Hausaufgaben jedoch nicht gemacht hat, muss mit weniger Geld auskommen; nur dies wird die nötigen Anreize dazu bieten sich selber „ins Zeug zu legen“ und eine wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik zu betreiben.
Die öffentlichen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, aber auch und gerade in unserer Region Trier müssen sich den Wettbewerbsgedanken zu Eigen machen. Privatunternehmen können sich bereits seit langem keine Ineffizienzen mehr leisten; für öffentliche Organisationen muss das Gleiche gelten.
Wolfgang Natus,
Präsident der IHK Trier
Nur der marktwirtschaftliche Wettbewerb bietet Gewähr für eine effiziente Verwendung von Sach- und Personalressourcen. Die Wichtigkeit marktwirtschaftlicher Steuerungsmechanismen besitzt dabei jedoch nicht ausschließlich für den privatwirtschaftlichen Bereich im engeren Sinne Gültigkeit, sondern es ist offensichtlich geworden, dass sich auch die öffentlichen Prozesse und Strukturen am Wettbewerbsgedanken orientieren müssen, um langfristig zukunftsfähig zu sein. Es mehren sich deshalb berechtigter Weise die Stimmen, welche den politischen Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland durch einen wirklichen Wettbewerbsföderalismus ergänzt sehen wollen. So kann man sich mit Recht die Frage stellen, ob es gegenüber den Steuer zahlenden Unternehmen und Bürgern zu verantworten ist, dass kleinste Bundesländer einen eigenen Verwaltungsapparat besitzen, der mehr zum Ziel hat, bestehende Pfründe zu sichern, als Bürgern und Unternehmem wirklich benötigte Leistungen zukommen zu lassen. Denn diese könnten auch innerhalb größerer Bundesländer erbracht werden, und dies pro Kopf zu einem niedrigeren Preis.
Die Kritik am bestehenden System des Länderfinanzausgleichs, sowie der immer komplexer werdenden Verteilung von Steuern und Leistungspflichten zwischen den Ebenen Bund, Land und Gemeinde weist ebenfalls auf einen dringenden Handlungsbedarf hin. Der bestehende Länderfinanzausgleich ist leistungsfeindlich und effizienzschädigend, weil er erfolgreich wirtschaftende Bundesländer dazu zwingt, Mittel an solche Länder abzutreten, die es nicht geschafft haben ein zufriedenstellendes ökonomisches Niveau zu erreichen. Ausgleichszahlungen in Sondersituationen wie der deutschen Einheit sind natürlich legitim. Aber diese Sondertransfers müssen zeitlich befristet und degressiv gestaffelt sein. Gebietskörperschaften, die durch Setzung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen wirtschaftliche Erfolge verzeichnen, müssen zukünftig die Früchte Ihres Handelns in vollem Umfange ernten dürfen. Wer seine Hausaufgaben jedoch nicht gemacht hat, muss mit weniger Geld auskommen; nur dies wird die nötigen Anreize dazu bieten sich selber „ins Zeug zu legen“ und eine wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik zu betreiben.
Die öffentlichen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, aber auch und gerade in unserer Region Trier müssen sich den Wettbewerbsgedanken zu Eigen machen. Privatunternehmen können sich bereits seit langem keine Ineffizienzen mehr leisten; für öffentliche Organisationen muss das Gleiche gelten.
Wolfgang Natus,
Präsident der IHK Trier