01.06.2014
Deutliche Zustimmung zum Zusammenschluss
Dieser Text ist vom 01.06.2014 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Eupener Genossenschaftsmolkerei (EGM) Walhorn und die europäische Molkereigenossenschaft Arla Foods amba werden sich zusammenschließen. Über einen entsprechenden Vorschlag haben die Vertreterversammlungen beider Genossenschaften am 14. Mai abgestimmt. Auf Seiten der EGM Walhorn ergab die Abstimmung eine Zustimmung von 94,4 Prozent, bei Arla 93,5 Prozent. Vorbehaltlich der Zustimmung der nationalen Wettbewerbsbehörden in Deutschland und Belgien soll die Fusion voraussichtlich Ende Juli 2014 umgesetzt werden.
Beide Genossenschaften sind international ausgerichtet: Eigentümer der Arla Foods amba sind mehr als 12 600 Landwirte aus Schweden, Dänemark, Deutschland, Belgien, Luxemburg und Großbritannien, während die rund 800 Mitglieder der EGM Walhorn größtenteils aus Belgien und Deutschland sowie aus den Niederlanden stammen.
Die EGM Walhorn wird der Arla Foods amba als Genossenschaft beitreten. Getreu dem genossenschaftlichen Basisprinzip „gleiche Rechte und Pflichten für alle Mitglieder“ bedeutet das, dass die EGM als Genossenschaft mit ihren individuellen Mitgliedern innerhalb der Arla Foods amba bestehen bleibt und somit auch die demokratischen Rechte der EGM-Mitglieder unangetastet bleiben. Zudem wird die EGM Walhorn mit eigenen Repräsentanten in den demokratischen Gremien von Arla Foods amba, dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung, vertreten sein.
Die Landwirte der EGM Walhorn erhalten im Zuge des Zusammenschlusses eine unbefristete Milchabnahmegarantie. Außerdem wird ihr Milchauszahlungspreis künftig auf derselben Grundlage berechnet, wie sie für alle anderen Mitglieder von Arla gültig ist.
Beide Genossenschaften sind international ausgerichtet: Eigentümer der Arla Foods amba sind mehr als 12 600 Landwirte aus Schweden, Dänemark, Deutschland, Belgien, Luxemburg und Großbritannien, während die rund 800 Mitglieder der EGM Walhorn größtenteils aus Belgien und Deutschland sowie aus den Niederlanden stammen.
Die EGM Walhorn wird der Arla Foods amba als Genossenschaft beitreten. Getreu dem genossenschaftlichen Basisprinzip „gleiche Rechte und Pflichten für alle Mitglieder“ bedeutet das, dass die EGM als Genossenschaft mit ihren individuellen Mitgliedern innerhalb der Arla Foods amba bestehen bleibt und somit auch die demokratischen Rechte der EGM-Mitglieder unangetastet bleiben. Zudem wird die EGM Walhorn mit eigenen Repräsentanten in den demokratischen Gremien von Arla Foods amba, dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung, vertreten sein.
Die Landwirte der EGM Walhorn erhalten im Zuge des Zusammenschlusses eine unbefristete Milchabnahmegarantie. Außerdem wird ihr Milchauszahlungspreis künftig auf derselben Grundlage berechnet, wie sie für alle anderen Mitglieder von Arla gültig ist.