Mit Ablauf der Umstellungsphase zum 16. Juli werden in der Ausfuhranmeldung unter anderem neue Datenfelder hinzukommen. So ist neben der Angabe der Versendungsregion zukünftig zwingend das Ursprungsland der Ware anzumelden.
Da das Ursprungsland oftmals unbekannt ist, wird in diesem Fall laut ATLAS-Info 426/23 zukünftig die Möglichkeit bestehen, das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland anzugeben.
Weitere Informationen unter www.zoll.de.
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