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01.03.2007

Die Bonitätsanalyse von Wirtschaftsunternehmen durch die Deutsche Bundesbank


Dieser Text ist vom 01.03.2007 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Detaillierte Bilanzanalysen zur Beurteilung der Notenbankfähigkeit

Im Rahmen ihrer geldpolitischen Aufgaben im Eurosystem gewährt die Deutsche Bundesbank inländischen Kreditinstituten Refinanzierungs- und Innertageskredite. Bei der hierfür notwendigen Unterlegung mit Sicherheiten können die Banken unter anderem auf Buchkredite an inländische Wirtschaftsunternehmen (Nichtbanken) zurückgreifen. Voraussetzung für die Akzeptanz eines Wirtschaftskredits als Sicherheit ist, dass dem betreffenden Unternehmen die so genannte Notenbankfähigkeit zuerkannt worden ist. Mit ihrem Bonitätsbeurteilungsverfahren prüft die Bundesbank, ob ein Unternehmen diese Anforderung erfüllt.

Dieser Aufsatz beschreibt in groben Zügen die Inhalte des Bonitätsbeurteilungsverfahrens der Deutschen Bundesbank. Nähere Informationen können der Broschüre „Beurteilung der Bonität von Unternehmen durch die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Refinanzierung deutscher Kreditinstitute“, die in elektronischer Form unter der Internetadresse www.bundesbank.de/download/gm/gm_broschuere_bonitaetunternehmen.pdf zur Verfügung steht, sowie dem Aufsatz über die Bonitätsanalyse im Monatsbericht September 2004 unter der Internetadresse http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2004/200409mb_bbk.pdf entnommen werden.

BONITÄTSBEURTEILUNGSVERFAHREN
Die Deutsche Bundesbank beurteilt mit Hilfe ihres Bonitätsbeurteilungsverfahrens die Notenbankfähigkeit von deutschen Unternehmen des nicht-finanziellen Sektors. Dies geschieht in erster Linie vor dem Hintergrund von Refinanzierungsgeschäften deutscher Geschäftsbanken im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems. Gleichwohl dient die detaillierte Bilanzanalyse interessierten Unternehmen auch als hilfreiche Informationsquelle über ihre betriebsindividuellen Stärken und Schwächen.

AUSWERTUNG VON JAHRESABSCHLÜSSEN
Im Mittelpunkt der Bonitätsanalyse der Bundesbank steht die Auswertung von Jahresabschlüssen als zentraler finanzwirtschaftlicher Datenbasis. Daneben werden auch qualitative Merkmale berücksichtigt. An die Erfassung der Bilanzzahlen bei den zuständigen Filialen beziehungsweise Hauptverwaltungen schließt sich die DV-technische Aufbereitung an.
Das eingesetzte Verfahren stellt eine einheitliche, systematische und nachvollziehbare Beurteilung sicher. Es besteht aus zwei Modulen, einem standardisierten Teil, kombiniert aus Diskriminanzanalyse und Expertensystem, sowie der Festlegung des Bonitätsurteils, welches schließlich über die Notenbankfähigkeit entscheidet.

Bei der Diskriminanzanalyse handelt es sich um eine branchenspezifische Kennzahlenanalyse. Die für die Urteilsbildung maßgeblichen Einzelkennzahlen werden mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Ansatzes getrennt für Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Sonstige Unternehmen ausgewählt und in eine summarische Messgröße zusammengeführt. Die qualitativen Daten finden über das sog. Bilanzierungsverhalten (Ausschöpfen von Bilanzierungsspielräumen des HGB) Berücksichtigung.

Unter dem Expertensystem versteht man eine nachträgliche Expertenbetrachtung in standardisierter Form. Mittels empirischer Regeln, die betriebliche Tatbestände und Tendenzen aufgreifen, fließen in begrenztem Maße Zu- oder Abschläge in die Bewertung des Unternehmens ein.

FESTLEGUNG DES BONITÄTSURTEILS
Bezüglich der Festlegung des Bonitätsurteils wurde die bislang übliche grobe Zweiteilung in „notenbankfähig“ und „nicht notenbankfähig“ im Sinne der vom Eurosystem für Sicherheiten geforderten hohen Qualitätsstandards modifiziert. Demnach werden die Bonitätsurteile jetzt abgestuft ermittelt, d.h. sie werden durch Rangstufen abgebildet, die sich auf einer Skala von 1 bis 7 bewegen. Das Testat „notenbankfähig“ erhalten Unternehmen mit einer festgelegten Rangstufe von 1 bis 3. Diese entsprechen den vom Eurosystem gestellten hohen Bonitätsanforderungen. Der Bonitätsanspruch für notenbankfähige Sicherheiten  liegt bei einem langfristigen externen Rating von mindestens A–. Um diese Einstufung mit anderen Quellen vergleichbar zu machen, wurde als angemessenes Äquivalent ein Schwellenwert von 0,10 Prozent für die (erwartete) Ausfallwahrscheinlichkeit im Laufe eines Jahres festgelegt.

Die Aufbereitung der Jahresabschlüsse ist darauf ausgerichtet, die Fähigkeit eines Unternehmens aufzuzeigen, seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Zu diesem zahlungsorientierten Untersuchungszweck werden die erfassten Daten systemseitig in eine Finanzflussrechnung umgesetzt. Als eine Schlüsselgröße wird hier der Einnahmenüberschuss ausgewiesen, also die aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschafteten disponiblen Mittel (Cash-Flow), die dem Unternehmen beispielsweise für Investitionen, zur Gewinnausschüttung, zur Schuldentilgung oder zur Erhöhung der flüssigen Mittel zur Verfügung stehen. In ihrer Gesamtheit spiegelt die Finanzflussrechnung ein strukturiertes und verdichtetes Bild der Finanzströme aus den Umsatz-, Investitions- und Finanzierungsprozessen wider.

Bei der Auswahl der für die Bewertung relevanten Kennzahlen wird vorrangig auf solche zurückgegriffen, die sich durch eine herausgehobene Trennschärfe bei der Unterscheidung in „notenbankfähige“ und „nicht notenbankfähige“ Unternehmen auszeichnen. Im Besonderen sind dies Kennzahlen zu den Ertrags-, Finanzierungs-, Liquiditäts- und Kapitalverhältnissen.

Die Ergebnisse der Bonitätsanalyse werden – unter Einbeziehung von Branchenvergleichswerten – übersichtlich in einem Faktenblatt dargestellt und den bewerteten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dieses erlaubt Rückschlüsse auf die Stellung des Unternehmens im Branchenumfeld. Das Faktenblatt gliedert sich in zwei Teile:
  • Darstellung des betriebswirtschaftlichen Profils des Unternehmens anhand der Kennzahlen zu Rentabilität, Innenfinanzierungskraft, Liquidität und Kapitalstruktur
    Die Darstellung der Kennzahlen erfolgt tabellarisch für drei aufeinander folgende Geschäftsjahre, um Veränderungen im Zeitablauf erkennbar zu machen. Angegeben sind die jeweiligen Einzelwerte des Berichtsunternehmens und die Vergleichswerte (Median) der Branche entsprechend der Zuordnung des Unternehmens zu seiner Umsatzgrößenklasse. Ein Indikator stellt die individuellen Unternehmensdaten ins Verhältnis zur Branche/Umsatzgrößenklasse. Hierzu werden die Branchenzahlen in fünf Klassen (Quintile) aufgeteilt. Die Zuordnung wird über einen Skalierungswert ausgedrückt.
  • Zusammenstellung betriebswirtschaftlich bedeutsamer Strukturzahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
    Auch hier werden die Abschlussdaten sowohl im Zeitvergleich als auch im Vergleich zur entsprechenden Branche/Umsatzgrößenklasse dargestellt. Ferner werden drei unterschiedliche Cash-Flow-Größen (aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit) aus der Analyse der Finanzströme (Finanzflussrechnung) gezeigt.

Nach Abschluss der Auswertung teilt die jeweilige Filiale beziehungsweise Hauptverwaltung dem beurteilten Unternehmen unter Beifügung des Faktenblattes und eines Faltblattes über die Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank im Kurzüberblick das festgelegte Krediturteil mit. Die Bundesbank ist hierbei bestrebt, den Unternehmen die Ergebnisse ihrer Bonitätseinstufung transparent und auf nachvollziehbare Weise zu übermitteln. Sie bietet daher an, über ihre örtlich zuständigen Stellen die Beurteilungsergebnisse zu besprechen und im Dialog unternehmensspezifische Sachverhalte im Krediturteil zu berücksichtigen.

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Bonitätsanalyseverfahren der Deutschen Bundesbank stehen Ansprechpartner bei folgenden Stellen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung:

Ansprechpartner
Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung Mainz,
Inge Grünewald, Telefon: (0 61 31) 3 77-37 02,
Friedrich-Wilhelm Franz, Telefon: (0 61 31) 3 77-37 20

mit ihren Filialen in:
Koblenz: Hellmut Rübel, Telefon: (02 61) 10 03-1 00
Ludwigshafen: Willi Honnef, Telefon: (06 21) 59 63-1 20
Trier: Vinzenz Linster, Telefon: (06 51) 94 86-1 10

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