Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

Die IHKs warnen: Bei REACH ist es 5 vor 12!

Frist zur Vorregistrierung nutzen

Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland (IHK-Arge) empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen dringend, die Frist zur Vorregistrierung bei REACH zu nutzen. Am 1. Juni 2008 tritt das neue Chemikalienrecht REACH in die heiße Phase. Dann werden die Anforderungen für die Registrierung von chemischen Stoffen gültig. Wer die Jahrestonnage überschreitet, muss als Hersteller und Importeur seine Chemikalien registrieren, bevor er sie vermarkten darf. Die IHK-Arge warnt: „Bei Versäumnissen drohen Herstellungs- und Importverbote.“

Im Rahmen der Registrierung müssen Unternehmen Daten über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren erheben. Da die Generierung solcher Daten jedoch sehr zeit- und kostenintensiv ist, werden den Betrieben hierfür Übergangsfristen eingeräumt. Dies ist insbesondere für kleinere Hersteller interessant, die eine günstigere gemeinsame Registrierung in Konsortien anstreben. In den Genuss der Übergangsfristen kommen jedoch nur die Betriebe, die ihre Stoffe einer Vorregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (http://echa.europa.eu) unterziehen. Die IHK-Arge rät deshalb allen betroffenen Firmen, sich an der kostenlosen Vorregistrierung zu beteiligen. Das Zeitfenster hierfür sei aber sehr eng, mahnt die IHK-Arge: Es öffnet sich am 1. Juni und schließt sich bereits wieder am 1. Dezember 2008.

Im Falle der Vorregistrierung gelten folgenden Übergangsfristen für die Registrierung:
  • Stoffe über 1.000 Tonnen pro Jahr und besonders gefährliche Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr bis zum 1. Dezember 2010
  • Stoffe über 100 Tonnen pro Jahr bis zum 1. Juni 2013
  • Stoffe über 1 Tonne pro Jahr bis zum 1. Juni 2018.

Betroffene Mitgliedsunternehmen erhalten weitere Informationen bei der Umweltberatung der IHK Trier, Heinz Schwind, Telefon: (06 51) 97 77-5 10, Telefax: -5 05, E-Mail: schwind@trier.ihk.de oder beim nationalen REACH-Helpdesk (www.reach-helpdesk.de).

Seitenfuß