15.11.2002
Die Wirtschaft braucht Zeitarbeit
Dieser Text ist vom 15.11.2002 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Spezialisten stellen Arbeitskräfte auf Zeit zur Verfügung
Zeitarbeit hat nichts mit Teilzeit zu tun. Ob Kellner oder
Ingenieur, ob Sekretärin oder Sachbearbeiterin, sie alle arbeiten
in der Regel vollzeit und werden von ihrem Arbeitgeber für eine
begrenzte Zeit an andere Unternehmen ausgeliehen.
Zeitarbeitsfirmen übernehmen also die Aufgabe eines Arbeitgebers.
Sie nehmen entsprechende Aufträge entgegen und erfüllen sie gegen
ein angemessenes Honorar. Zeitarbeit als eine flexible Form der
Beschäftigung hilft Betrieben vor allem, wenn Not am Mann ist und
kurzfristig externe Mitarbeiter benötigt werden, um
unvorhergesehene Personalengpässe abzufangen. Krankheit und
Urlaub, Schwangerschaft oder Wehrdienst von Mitarbeiterinnen
beziehungsweise Mitarbeitern kann die Leistungsfähigkeit eines
Unternehmens erheblich gefährden. Manche Projekte, Termindruck
oder Auftragsspitzen erfordern die Beschäftigung von zusätzlichem
Personal für einen überschaubaren Zeitraum. In diesen Fällen
sorgt Zeitarbeit für mehr Flexibilität und Handlungsspielraum im
Unternehmen. Kurzfristiger Personalbedarf kann schnell gedeckt
werden, und dabei kann das Unternehmen noch Geld sparen, obwohl
die Kosten für Zeitarbeitskräfte 1,2- bis 1,5-mal höher sind als
die für Stammarbeitskräfte. Dabei zahlt das Kundenunternehmen nur
für die wirklich geleistete Arbeit, Urlaub, Krankheit oder auch
Sozialversicherungsbeiträge des Leiharbeiters gehen zu Lasten des
Zeitarbeitunternehmens. Ein gültiger Arbeitsvertrag besteht auch
nur zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und der Arbeitskraft.
Einzige Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitsunternehmen seine
Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern
auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben.
Für die beschäftigten Arbeitnehmer bieten Zeitarbeitsunternehmen soziale Sicherheit, denn sie schließen mit jedem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Vereinbart wird regelmäßig eine Vollarbeitszeit mit zirka 37 Wochenstunden. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet, und für Zeitarbeitsunternehmen gelten die üblichen Bestimmungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz und so weiter. Zeitarbeitnehmer haben selbstverständlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung auch dann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer gefunden hat. Zirka 65 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Frauen und Männer waren vorher ohne Beschäftigung. Zeitarbeit trägt auch also zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei und schont die Kasse der Bundesanstalt für Arbeit. Probleme mit Zeitarbeitsunternehmen kann es dann geben, wenn es einem Arbeitnehmer an seinem derzeitigen Leiharbeitsplatz so gut gefällt, dass er dort in einer festen Anstellung beginnen möchte. Dies wollen manche Zeitarbeitsfirmen durch entsprechende Vertragsklauseln verhindern. Eine solche Vereinbarung ist allerdings unzulässig.
Für die beschäftigten Arbeitnehmer bieten Zeitarbeitsunternehmen soziale Sicherheit, denn sie schließen mit jedem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Vereinbart wird regelmäßig eine Vollarbeitszeit mit zirka 37 Wochenstunden. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet, und für Zeitarbeitsunternehmen gelten die üblichen Bestimmungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz und so weiter. Zeitarbeitnehmer haben selbstverständlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung auch dann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer gefunden hat. Zirka 65 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Frauen und Männer waren vorher ohne Beschäftigung. Zeitarbeit trägt auch also zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei und schont die Kasse der Bundesanstalt für Arbeit. Probleme mit Zeitarbeitsunternehmen kann es dann geben, wenn es einem Arbeitnehmer an seinem derzeitigen Leiharbeitsplatz so gut gefällt, dass er dort in einer festen Anstellung beginnen möchte. Dies wollen manche Zeitarbeitsfirmen durch entsprechende Vertragsklauseln verhindern. Eine solche Vereinbarung ist allerdings unzulässig.