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15.11.2002

Die Wirtschaft braucht Zeitarbeit


Dieser Text ist vom 15.11.2002 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Spezialisten stellen Arbeitskräfte auf Zeit zur Verfügung

Zeitarbeit hat nichts mit Teilzeit zu tun. Ob Kellner oder Ingenieur, ob Sekretärin oder Sachbearbeiterin, sie alle arbeiten in der Regel vollzeit und werden von ihrem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit an andere Unternehmen ausgeliehen. Zeitarbeitsfirmen übernehmen also die Aufgabe eines Arbeitgebers. Sie nehmen entsprechende Aufträge entgegen und erfüllen sie gegen ein angemessenes Honorar. Zeitarbeit als eine flexible Form der Beschäftigung hilft Betrieben vor allem, wenn Not am Mann ist und kurzfristig externe Mitarbeiter benötigt werden, um unvorhergesehene Personalengpässe abzufangen. Krankheit und Urlaub, Schwangerschaft oder Wehrdienst von Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern kann die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens erheblich gefährden. Manche Projekte, Termindruck oder Auftragsspitzen erfordern die Beschäftigung von zusätzlichem Personal für einen überschaubaren Zeitraum. In diesen Fällen sorgt Zeitarbeit für mehr Flexibilität und Handlungsspielraum im Unternehmen. Kurzfristiger Personalbedarf kann schnell gedeckt werden, und dabei kann das Unternehmen noch Geld sparen, obwohl die Kosten für Zeitarbeitskräfte 1,2- bis 1,5-mal höher sind als die für Stammarbeitskräfte. Dabei zahlt das Kundenunternehmen nur für die wirklich geleistete Arbeit, Urlaub, Krankheit oder auch Sozialversicherungsbeiträge des Leiharbeiters gehen zu Lasten des Zeitarbeitunternehmens. Ein gültiger Arbeitsvertrag besteht auch nur zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und der Arbeitskraft. Einzige Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitsunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben.

Für die beschäftigten Arbeitnehmer bieten Zeitarbeitsunternehmen soziale Sicherheit, denn sie schließen mit jedem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Vereinbart wird regelmäßig eine Vollarbeitszeit mit zirka 37 Wochenstunden. Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet, und für Zeitarbeitsunternehmen gelten die üblichen Bestimmungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz und so weiter. Zeitarbeitnehmer haben selbstverständlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung auch dann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer gefunden hat. Zirka 65 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Frauen und Männer waren vorher ohne Beschäftigung. Zeitarbeit trägt auch also zur Entlastung des Arbeitsmarktes bei und schont die Kasse der Bundesanstalt für Arbeit. Probleme mit Zeitarbeitsunternehmen kann es dann geben, wenn es einem Arbeitnehmer an seinem derzeitigen Leiharbeitsplatz so gut gefällt, dass er dort in einer festen Anstellung beginnen möchte. Dies wollen manche Zeitarbeitsfirmen durch entsprechende Vertragsklauseln verhindern. Eine solche Vereinbarung ist allerdings unzulässig.

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