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IHK Trier


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  • 11.04.2025

    Digitale Einreichung von Ausbildungsnachweisen

    Seit 2024: Ausbildungsnachweise müssen über die digitale Prüfungsanmeldung hochgeladen werden. Verantwortung liegt bei den Ausbildenden, Delegation möglich.

  • Foto: Christian Reuter
    Ausbildung

    Christian Reuter

    Tel.: 0651 9777-350
    reuter@trier.ihk.de

Seit 2024 müssen Ausbildungsnachweise für die Zulassung zur IHK-Prüfung über die digitale Prüfungsanmeldung hochgeladen werden. Bisher war es die Aufgabe der Auszubildenden, diese Nachweise einzureichen. Durch eine Änderung im Berufsbildungsgesetz liegt diese Verantwortung zukünftig bei den Ausbildenden.

In der digitalen Prüfungsanmeldung werden die Ausbildenden daher aufgefordert, die Ausbildungsnachweise hochzuladen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, diese Aufgabe an die Auszubildenden zu delegieren. Hierfür gibt es im Anmeldeportal eine entsprechende Auswahlmöglichkeit.

Eine eingescannte Unterschrift wird in diesem Zusammenhang für die Prüfungsanmeldung nicht mehr benötigt.

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