Wesentliche Punkte
- Mehr Zeit für Umsetzung: Für große und mittlere Unternehmen soll es beim Anwendungsbeginn 30. Dezember 2025 bleiben, die Kontrollen und Durchsetzung beginnen aber erst ab 30. Juni 2026. Für Klein- und Kleinstunternehmen soll sich die Anwendung auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
- Nur eine Sorgfaltserklärung pro Lieferkette: Künftig soll allein der erste Inverkehrbringer eine Erklärung abgeben. Nachgelagerte Akteure müssen keine eigene Erklärung mehr erstellen, aber weiterhin Informationen wie die Referenznummer weitergeben.
- Erleichterungen für Primärerzeuger: Kleine Produzenten aus Niedrigrisikoländern sollen eine vereinfachte Einmal-Erklärung abgeben dürfen; statt Geokoordinaten kann auch die Postanschrift des Produktionsorts angegeben werden.
Weitere Informationen unter https://www.dihk.de und https://ec.europa.eu.