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  • 23.10.2025

    EUDR – neuer Vorschlag der Kommission

    Zeitaufschub nur für Kleine und Kleinstunternehmen / Vereinfachungen für Unternehmen und Primärerzeuger

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober einen neuen Vorschlag zur Anpassung der Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Ziel ist es, den Zeitplan zu lockern und die Pflichten für Unternehmen zu vereinfachen.

Wesentliche Punkte
  • Mehr Zeit für Umsetzung: Für große und mittlere Unternehmen soll es beim Anwendungsbeginn 30. Dezember 2025 bleiben, die Kontrollen und Durchsetzung beginnen aber erst ab 30. Juni 2026. Für Klein- und Kleinstunternehmen soll sich die Anwendung auf den 30. Dezember 2026 verschieben.
  • Nur eine Sorgfaltserklärung pro Lieferkette: Künftig soll allein der erste Inverkehrbringer eine Erklärung abgeben. Nachgelagerte Akteure müssen keine eigene Erklärung mehr erstellen, aber weiterhin Informationen wie die Referenznummer weitergeben.
  • Erleichterungen für Primärerzeuger: Kleine Produzenten aus Niedrigrisikoländern sollen eine vereinfachte Einmal-Erklärung abgeben dürfen; statt Geokoordinaten kann auch die Postanschrift des Produktionsorts angegeben werden.
Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU bis Jahresende beschlossen werden, um rechtzeitig in Kraft zu treten. 

Weitere Informationen unter https://www.dihk.de und https://ec.europa.eu.

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