Mit der Delegierten Verordnung vom 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht.
Den Entwurf zum unverbindlichen Überblick zu den Änderungen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de veröffentlicht.