Am 7. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor den Folgen globaler Überkapazitäten vorgestellt. Geplant ist, die zollfreien Einfuhrmengen auf jährlich 18,3 Millionen Tonnen zu begrenzen – rund 47 Prozent weniger als 2024. Der Nichtquotenzollsatz soll auf 50 Prozent verdoppelt werden. Zudem ist eine Schmelze- und Gießen-Anforderung vorgesehen, um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern und Umgehungen zu verhindern.
Die Maßnahme soll die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzregelung ersetzen und gilt laut Kommission als WTO-konform. Nach Zustimmung von Rat und Europäischem Parlament wird die Kommission mit betroffenen Handelspartnern Verhandlungen über länderspezifische Zuteilungen aufnehmen. Für Norwegen, Island und Liechtenstein bleiben aufgrund des EWR-Abkommens weiterhin keine Zollkontingente oder -zölle bestehen.
Weitere Informationen unter https://ec.europa.eu.
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