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  • 25.11.2020

    EU - Reform der EG-Dual-Use Verordnung

    Politische Einigung wurde erzielt

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament  haben in ihrer Verhandlungsrunde am Abend des 9. November 2020 auf neue Exportregeln für Dual-Use Güter geeinigt. Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Sommer 2021 in Kraft treten.

Dual use Güter sind Waren, Software und Technologie, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Ausfuhr aus derEUdaher kontrolliert wird. Die geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2009.

Eckpunkte der Einigung erfassen:

  • bestimmte Erleichterungen für Unternehmen durch neue Genehmigungsformen
  • striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik
  • eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen
  • eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden sowie
  • mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission.


Die Einigung muss nun im Weiteren von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Rat bestätigt werden. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen. Mit dem Inkrafttreten ist im Sommer 2021 zu rechnen

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