Der Zulassungsantrag läuft ausschließlich über das Zulassungsmodul im CBAM-Register, das seit dem 31.März freigeschaltet ist. Den Zugang zum Zulassungsmodul erhalten die Unternehmen in Deutschland über das Zollportal.
Weitere Informationen unter https://www.dehst.de.
Achtung:
- Die 50-Tonnen-Grenze ist weiterhin Teil des EU-Gesetzgebungsprozesses (Omnibus I) und noch nicht beschlossen. Eine Entscheidung wird nicht vor Sommer dieses Jahres erwartet.
- Alle Importeure von CBAM-pflichtigen Waren sind bis Ende 2025 verpflichtet, quartalsweise im Übergangsregister einen CBAM-Bericht abzugeben – auch wenn sie künftig unter die 50-Tonnen-Schwelle fallen.