Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 01.04.2025

    EU – Zugelassener CBAM-Anmelder

    Start des Zulassungsverfahrens hat mit Freischaltung des Anmeldemoduls begonnen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Betroffene Unternehmen können ab sofort einen Antrag stellen, um ab dem 01.01.2026 den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“ nachzuweisen und weiterhin importieren zu können.

Der Zulassungsantrag läuft ausschließlich über das Zulassungsmodul im CBAM-Register, das seit dem 31.März freigeschaltet ist. Den Zugang zum Zulassungsmodul erhalten die Unternehmen in Deutschland über das Zollportal.

Weitere Informationen unter https://www.dehst.de.

Achtung:
  • Die 50-Tonnen-Grenze ist weiterhin Teil des EU-Gesetzgebungsprozesses (Omnibus I) und noch nicht beschlossen. Eine Entscheidung wird nicht vor Sommer dieses Jahres erwartet.
  • Alle Importeure von CBAM-pflichtigen Waren sind bis Ende 2025 verpflichtet, quartalsweise im Übergangsregister einen CBAM-Bericht abzugeben – auch wenn sie künftig unter die 50-Tonnen-Schwelle fallen.


Seitenfuß