Anhang I der EG Dual-use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wird in regelmäßigen Abständen (meist jährlich) durch die EU aktualisiert. Die letzte Änderung trat mit der Veröffentlichung der Delgierten Verordnung (EU) 2019/2199 am 31.12.2019 in Kraft.
Einen unverbindlichen Überblick des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) über die Änderungen finden Sie hier.
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Gudrun Wewering
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