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  • 14.06.2023

    EU beschließt CO2-Grenzausgleichssystem für Importe

    Ab Oktober 2023 gelten im ersten Schritt zunächst Berichtspflichten

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Die EU hat am 10. Mai 2023 die Verordnung (EU) 2023/956 erlassen, um ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism) zu schaffen. Dieses soll das bereits bestehende System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union ergänzen. Importeure von Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten müssen sämtliche Einfuhren ab 1. Oktober 2023 zunächst gesondert quartalsweise melden (Abgabefrist: 31. Januar 2024), bevor die vollständige Anwendung ab 1. Januar 2026 erfolgt. Weitere Informationen zur schrittweisen Umsetzung unter www.gtai.de.


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