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IHK Trier


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  • 24.09.2026

    Einfuhr – Hinweis zu CBAM

    Codierung im Falle von noch nicht erteilter Kontonummer

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Mit ATLAS-Info 0997/2026 informiert der Zoll über die verlängerte Anwendbarkeit der TARIC-Unterlagencodierung Y238 (CBAM-Status beantragt) bis 31. Dezember dieses Jahres. Neu ist, dass zukünftig neben der Codierung zusätzlich die zugewiesene Antrags-Id aus dem CBAM-Register im Datenfeld „Nummer der Unterlagen (Position)“ anzugeben ist.

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