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  • 09.06.2026

    Einfuhr – Wegfall Zollfreigrenze

    Ab dem 1. Juli wird beim Import von Kleinsendungen die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft und ein Pauschalzollbetrag erhoben

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Auf Importsendungen mit einem Wert unter 150 Euro, die aus Nicht-EU-Ländern direkt an Empfänger in der EU versandt werden, wird ab Juli ein vorläufiger Zollsatz in Höhe von 3 Euro für jede in der Sendung enthaltene Warenkategorie (anhand der Unterposition im Zolltarif, also erste sechs Stellen der Zolltarifnummer) erhoben. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Weitere Informationen hat die Generalzolldirektion unter https://www.zoll.de veröffentlicht.

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