Referentin:
• Katharina Vorländer, Rechtsanwältin, Senior Managerin, Fragomen, Frankfurt
www.fragomen.com
Zum Thema:
Der Einsatz von Drittstaatenangehörigen in Deutschland ist weit verbreitet und kann in unterschiedlichen Konstellationen auftreten. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Beauftragung von Unternehmen aus dem EU-Ausland handeln, die vorübergehend Einsätze in Deutschland durchführen und zu deren Mitarbeitern auch Drittstaatenangehörige zählen. Zudem reisen Drittstaatenangehörige auch immer wieder zu Geschäftsterminen z. B. anlässlich von Vertragsverhandlungen, Produktpräsentationen oder auch Unternehmenskäufen nach Deutschland. Und mit Blick auf den Fachkräftemangel haben auch zunehmend deutsche Unternehmen ein Interesse, Drittstaatenangehörige an ihrem Standort in Deutschland einzustellen. Je nach Einsatzform sind unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bis hin zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einzuhalten, die bei Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen können. Das Webinar verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die aufenthaltsrechtlichen- und ausländerrechtlichen Vorgaben, die beim vorübergehenden oder auch beim langfristigen Einsatz von Drittstaatenangehörigen in Deutschland zu beachten sind.
Programm:
1. Einführung
2. Wer braucht eine Arbeitserlaubnis
3. Wann braucht man eine Arbeitserlaubnis
4. Antragsverfahren
5. Ausnahmeregelungen und besondere (Vertrags-)
Konstellationen
6. Kurzfristige Mobilität
7. Arbeitsgeber– und Arbeitnehmerpflichten
8. Sanktionen
Die Teilnahmegebühr beträgt 175 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmenden, zahlbar nach Erhalt der Rechnung.
Extern
Christina Grewe
Tel.: (06 51) 9 75 67-11
grewe@eic-trier.de