Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

01.03.2008

Entsorgung ohne Trittbrettfahrer


Dieser Text ist vom 01.03.2008 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung

Für einen fairen Wettbewerb bei der Sammlung von Verpackungsabfällen soll die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung sorgen. DIHK-Experte Armin Rockholz stellt die Kernpunkte der neuen Regelung vor.

Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung verbindet die Bundesregierung hohe Ansprüche: Sicherung der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung, Unterbindung von Trittbrettfahrern und mehr Wettbewerb. Deshalb haben es die gesetzlichen Maßnahmen auch in sich: Anschlusszwang an duale Entsorgungssysteme, Abgabe einer Vollständigkeitserklärung und wettbewerbsneutrale Ausschreibung der haushaltsnahen Verpackungsentsorgung. Als ob dies nicht ausreichen würde, beschäftigen sich bereits vor dem Inkrafttreten dieser Novelle Bund und Länder mit einer 6. Novelle!

TRITTBRETTFAHRERN KEINE CHANCE
Das bestehende haushaltsnahe Erfassungssystem ist durch Trittbrettfahrer stark gefährdet. Für rund 30 Prozent der Verpackungen – immerhin zirka 400 Millionen Euro – werden keine Beiträge entrichtet. Ein finanzieller Zusammenbruch würde zu einer Rückkehr in die kommunale Entsorgung führen.

KLARE TRENNUNG NACH PRIVATEN UND GEWERBLICHEN ENDVERBRAUCHERN
Deshalb müssen Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, künftig in aller Regel durch haushaltsnahe Erfassungssysteme – zurzeit sind dies neun duale Systeme – gesammelt werden. Ausnahmen von diesem Anschlusszwang sind nur unter bestimmten und aufwändigen Bedingungen insbesondere auf Länderebene möglich. Verpackungen, die im gewerblichen Bereich anfallen, sind ausschließlich außerhalb dualer Systeme zu erfassen.

HINTERLEGUNG EINER VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG
Ein weiterer Kernpunkt ist die Verpflichtung von Unternehmen, eine Vollständigkeitserklärung (VE) bei der örtlichen IHK zu hinterlegen – erstmals zum 1. Mai 2009 für die in 2008 in Verkehr gebrachten Verpackungen. Darin müssen die Unternehmen auf elektronischem Wege eine testierte Erklärung über den Umfang an Verpackungen abgeben, die sie an private Endverbraucher verkaufen. Da sich die IHK-Organisation bei der Bundesregierung, im Deutschen Bundestag und Bundesrat erfolgreich für eine schlanke und mittelstandsfreundliche VE eingesetzt hat, müssen von den ursprünglich zirka 30.000 verpflichteten Unternehmen nur noch zirka 5.000 Unternehmen, die aber für rund 97 Prozent der Tonnage verantwortlich sind, eine VE abgeben.

WETTBEWERBSNEUTRALE AUSSCHREIBUNG
Mit der Förderung des Wettbewerbs zwischen den derzeit neun dualen Systemen durch eine wettbewerbsneutrale Ausschreibung erhoffen sich die Unternehmen niedrigere Entsorgungskosten sowie einen kundenfreundlichen und professionellen Service. Geregelt wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Systemen, der Eintritt neuer Systeme, die kommunale Abstimmung und die Entgelte für die Nutzung von kommunaler Entsorgungsinfrastruktur. Dies wird Aufgabe einer neu einzurichtenden „gemeinsamen Stelle“ sein.

DIE SECHSTE NOVELLE KOMMT
Einen Tag nach der Verkündung (voraussichtlich) in der 1. Aprilwoche tritt bereits die VE in Kraft; alle anderen wesentlichen Regelungen erst zum 1. Januar 2009. Dennoch hat insbesondere der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr eine Folgenabschätzung und ein Planspiel über die Möglichkeiten einer grundlegenden sechsten Novellierung der VerpackV durchzuführen und abzuschließen. Das „Fass wird wieder aufgemacht“ – alle Beteiligten werden sich wieder massiv zu Worte melden!
Dr. Armin Rockholz, DIHK

Seitenfuß