Neben den deutschen Exportbestimmungen gilt es ebenfalls die Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes zu beachten. Falls von Seiten des Kunden keine eindeutigen bzw. verlässlichen Informationen erhältlich sind, bietet hier unter anderem die Datenbank Access2Markets (
https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/content) Hilfestellung. Diese Datenbank wird von der Europäischen Union kostenlos zur Verfügung gestellt.
Mittels des HS-Code (= die ersten vier bis sechs Stellen der Warennummer) können hier für viele Drittstaaten sowohl die generell erforderlichen Einfuhrdokumente als auch solche, die produktspezifisch sind, recherchiert werden. Beim Anklicken der einzelnen Dokumente erhält man Informationen zu Erfordernis und Inhalt unter anderem von:
- Gesundheitszeugnisse, Analysenzertifikate (zur Einfuhr von Lebensmitteln, Alkoholika, Medikamenten u. v. m. sind diese in aller Regel von Seiten der zuständigen Behörden des Ausfuhrlandes beizulegen)
- Inspektionszeugnisse (je nach Zielmarkt oder Ware sind ggfs. Vorversandkontrollen oder Zertifizierungspflichten erforderlich)
Einfuhrverbote und -genehmigungspflichten
Bestimmte Erzeugnisse dürfen generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen im Käuferland vermarktet werden. Dies gilt gleichermaßen für die dort heimischen wie importierten Waren. Hierbei kann es sich um Inhaltsstoffe, die nicht verwendet werden dürfen (z. B. Lebensmittel, Textilien), oder besondere Kennzeichnungspflichten am Produkt handeln. Weiterhin gibt es international geschützte – weil vom Aussterben bedrohte – Tier- und Pflanzenarten, deren Produkte Beschränkungen unterliegen.
Weitere Recherchehilfen
Neben der Access2Markets-Datenbank bieten verschiedene Nachschlagewerke Hilfestellung bei der Recherche. So z. B. die „KuM / Konsulats- und Mustervorschriften“ der Handelskammer Hamburg. Dort sind die erforderlichen Begleitdokumente des jeweiligen Bestimmungslandes in deutscher Sprache zusammengefasst. Das Nachschlagewerk ist beim Mendel Verlag (
www.mendel-verlag.de/kum) oder im Buchhandel erhältlich.
Eine weitere Möglichkeit der Recherche bieten die Internetseiten der jeweiligen ausländischen Zollverwaltungen. Die Weltzollorganisation veröffentlicht eine Übersicht der Internetadressen ihrer Mitglieder unter
www.wcoomd.org.