Für die Erstellung der Dokumente sind ebenfalls die vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms) sowie die Zahlungsabwicklung ausschlaggebend. Daher sind auch hierzu Kenntnisse erforderlich, um mithilfe der entsprechenden Informationen Exportgeschäfte korrekt abwickeln zu können.
Selbst für „Export-Praktiker" ist es daher oft nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten, wann welches Papier benötigt wird und wie es auszufüllen ist. Das Seminar vermittelt Zusammenhänge und das nötige Verständnis für die Bedeutung der verschiedenen Papiere; gleichzeitig wird das ordnungsgemäße Ausfüllen der verschiedenen Formulare und Papiere, einschließlich Frachtpapiere, an praktischen Fallbeispielen geübt.
Referent ist Herr Dr. Peter Ruprecht, Unternehmensberatung Ruprecht und Partner, Heidelberg.
Programm:
Exportabwicklung / Angebotserstellung
- Bedeutung und Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft
- Lieferbedingungen (INCOTERMS® 2020)
- Zahlungsbedingungen (u. a. Kasse gegen Dokumente; Akkreditiv)
- Exportkalkulation
- Risiken und Deckungsmöglichkeiten
- General- und Einzelpolicen
Länderspezifische Versand- und Zollpapiere (mit Fallbeispielen)
- Handels- und Proforma-Rechnung, Packliste
- Frachtbriefe (B/L, AWB, CMR, FCR)
- Ausfuhranmeldung (ATLAS) und Notfallkonzept (EPAS)
- Warenverkehrsbescheinigung (EUR.1), Lieferantenerklärung (LE)
- Ursprungszeugnis (IHK)
- Intrastatmeldung und Zusammenfassende Meldung
Ursprungsregeln und Präferenzen
Nachweise gegenüber der Finanzverwaltung
- Verbringungsnachweis (Gelangensbestätigung)
- Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk)
Achtung: Die Teilnahme an unseren Seminaren kann über das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung für Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz mit bis zu 50 Prozent der Seminarkosten gefördert werden. Maximal sind Weiterbildungen in Höhe von 1.5000 Euro pro Teilnehmer förderfähig, die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt im Jahr 30.000 Euro. Der Antrag muss einen Monat vor Weiterbildungsbeginn vorliegen! Weitere Informationen erhalten Sie unter www.recharge.rlp.de. Bitte beachten Sie, dass gemäß den Förderrichtlinien eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides zulässig ist, auf Wunsch reservieren wir Ihnen jedoch gerne vorab einen Platz.