FAQ Chatbot Ausbildung
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Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb
Fragen:- Ich habe Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Problem mit meinem Ausbildungsbetrieb habe?
- Ich habe Probleme in der Berufsschule
- Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb
- Mir wurde meine Ausbildungsvertrag gekündigt, was soll ich jetzt machen?
Bitte wenden Sie sich an die Ausbildungsberater der IHK Trier. Auf Probleme lassen sich oft keine pauschalen Antworten geben. Uns liegt aber alles daran, bei einer Klärung zu helfen. Deine Ansprechpartner findest du hier: IHK Trier - Ausbildungsberater der IHK Trier (ihk-trier.de)
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Azubi-Infocenter
Fragen:- Ich habe meinen Zugang zum Azubi-Infocenter verloren
- Ich will mich zur Abschlussprüfung / Zwischenprüfung anmelden und habe mein Passwort verloren
- Ich habe meinen Zugang zur AzubiCard verloren
- Zugangdaten zum Azubi-Infocenter
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Die Anmeldung zu deiner Prüfung erfolgt online über das Azubi-Infocenter. Zu Beginn deiner Ausbildung hast du deine Zugangsdaten per Post erhalten. Findest du den Brief nicht mehr, kannst du deine Zugangsdaten über diesen Link neu beantragen: IHK Trier - Zugangsdaten für das Azubi-InfoCenter (ihk-trier.de)
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Berufsschule
Fragen:- Muss ich nach der Berufsschule nochmal in den Ausbildungsbetrieb?
- Muss ich nach der Schule nochmal in den Ausbildungsbetrieb?
- Zum Betrieb nach der Berufsschule
- Nach Berufsschule noch arbeiten
Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten wird mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angerechnet. An diesem Tag darf der Auszubildende im Betrieb nicht mehr beschäftigt werden.
Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausenzeiten angerechnet. Gibt es in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden, ist der Auszubildende also verpflichtet an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren. An welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb.
In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen.\
Der Berufsschulunterricht ist dann mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit anzurechnen. Eine Beschäftigung des Auszubildenden in dieser Woche ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.
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Verkürzung Ausbildungszeit
Fragen:- Kann ich meine Ausbildungszeit verkürzen?
- Ich möchte gerne meine Abschlussprüfung vorziehen. Geht das?
- Kann ich die Ausbildungszeit auch 6 oder 12 Monate abkürzen?
- Ausbildung verkürzen
Durch schulische oder berufliche Vorbildung kann man die Regelausbildungszeit verkürzen. Zum Beispiel bei mittleren Reife um 6 Monate und bei Abitur um 12 Monate. Du solltest das aber mit deinem Ausbildungsbetrieb im Vorfeld besprechen. Dieser muss nämlich einer Verkürzung zustimmen.
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Erstuntersuchung
Fragen:- Ich soll eine Erstuntersuchung beim Arzt machen. Was ist das und wieso brauch ich das?
- Ich brauche eine Jugendarbeitschutzuntersuchung. Was ist das?
- Ich soll eine Nachuntersuchung machen. Was ist das?
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen, die zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, einer Erstuntersuchung unterziehen.\
Den hierfür erforderlichen Berechtigungsschein bekommst du bei deiner zuständigen Stadt- oder VG-Verwaltung. Die Untersuchung selbst führt dein Hausarzt durch. Die erste Nachuntersuchung nach § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung (Ausbildungsbeginn) erforderlich, wenn du dann noch nicht volljährig ist. Dein Ausbildungsbetrieb soll dich frühzeitig an die Nachuntersuchung erinnern und sich die entsprechende Bescheinigung vorlegen lassen.
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Ausbildungsmaterial -> Kosten
Fragen:- Muss ich mein Ausbildungsmaterial selbst bezahlen?
- Muss ich meine Arbeitskleidung selbst bezahlen?
- Wer muss die Arbeitskleidung zahlen?
- Wer zahlt die Arbeitskleidung in meiner Ausbildung?
- Kosten für Ausbildungsmaterial
Der Betrieb ist verpflichtet, dir kostenlos die Ausbildungsmittel sowie Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln zählen neben den schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch die Arbeitskleidung. Fachliteratur gehört, wie Werkzeuge und Werkstoffe, zu den Ausbildungsmitteln, die der Ausbildungsbetrieb dir kostenlos zur Verfügung stellen muss. Schulbücher sowie Hefte oder Taschenrechner für den Berufsschulunterricht gehören ausdrücklich nicht dazu.
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Freistellung Prüfung
Fragen:- Muss mich mein Ausbildungsbetrieb für die Prüfung freistellen?
- Muss mich mein Betrieb am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freistellen?
- Bekomme ich am Tag vor der Abschlussprüfung frei?
- Freistellung zur Prüfung
Für die Dauer der Prüfung (Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfung) inklusive Pausenzeiten wirst du freigestellt. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.
Als Auszubildende/-r bist du zusätzlich an dem Arbeitstag freizustellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Bei gestreckten Abschlussprüfungen (Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2) besteht der Freistellungsanspruch für jeden Prüfungsteil. Die Anrechnung erfolgt mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit.
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Nachteilsausgleich
Fragen:- Kann ich für meine Abschlussprüfung mehr Zeit bekommen?
- Kann ich Hilfe bei der Abschlussprüfung bekommen?
- Nachteilsausgleich für Prüfung
Auszubildenden mit nachweislichen Einschränkungen, können einen Nachteilsausgleich zur Teilnahme an der Prüfung beantragen. Weitere Informationen findest du hier: IHK Trier - Nachteilsausgleich (ihk-trier.de)
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Krankschreibung -> Teilnahme Prüfung
Fragen:- Ich bin für meine bevorstehende Abschlussprüfung / Zwischenprüfung krank geschrieben. Darf ich diese trotzdem ablegen?
- Ich bin krank, kann ich trotzdem an der Abschlussprüfung teilnehmen?
- Krankmeldung zur Abschlussprüfung
Du darfst trotz Arbeitsunfähigkeit (AU) grundsätzlich an der Prüfung teilnehmen, Kranken- und Unfallversicherungsschutz bestehen fort. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.\
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Beispiel: Auch wenn du arbeitsunfähig bist, kannst du prüfungsfähig sein. Das kann beispielsweise bei einem gebrochenen Bein der Fall sein.
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Prüfungsergebnisse
Fragen:- Wo finde ich meine Prüfungsergebnisse?
- Kann ich meine Prüfungsergebnisse einsehen?
- Vorläufige Prüfungsergebnisse für meine Abschlussprüfung
- Prüfungsergebnisse Zwischenprüfung
- Prüfungsergebnisse Abschlussprüfung
- Prüfungsergebnisse Ausbildung
Deine vorläufigen Prüfungsergebnisse kannst du im Azubi-Infocenter einsehen. Hinweise zur Registrierung findest du hier: IHK Trier - Azubi-InfoCenter (ihk-trier.de)
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Nicht bestandene Prüfung
Fragen:- Ich habe meine Abschlussprüfung nicht bestanden. Kann ich diese wiederholen?
- Ich bin durch meine Abschlussprüfung gefallen. Was kann ich tun?
- Kann ich meine Abschlussprüfung wiederholen?
- Ausbildungsprüfung nicht bestanden
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
Bei nicht bestandener Prüfung kannst du verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Absatz 3 BBiG). Einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit kannst du im AzubiPortal stellen. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist allerdings nicht davon abhängig, dass das Ausbildungsverhältnis weiterbesteht. Grundsätzlich besteht bei einem verlängerten Ausbildungsverhältnis Schulpflicht.\
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Sofern du nicht im Ausbildungsbetrieb bleibst, kannst du auch „privat“ an der Wiederholungsprüfung teilnehmen. In diesem Fall musst du dich selber zur Prüfung anmelden und auch die Prüfungsgebühren übernehmen.
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Überstunden -> grundsätzlich
Fragen:- Darf ich als Azubi Überstunden machen?
- Wie lange muss ich pro Tag als Azubi arbeiten?
- Ich muss mehr Stunden machen als im Ausbildungsvertrag stehen. Ist das korrekt?
- Überstunden als Azubi
Grundsätzlich muss Mehrarbeit dem Ausbildungszweck dienen. Wenn Du noch unter 18 Jahre bist, dann darfst Du maximal acht Stunden pro Tag und maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten.
Bist Du schon älter als 18, dann darfst Du maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Die gesetzlich höchstzulässige tägliche Arbeitszeit für volljährige Azubis beträgt zehn Stunden (§ 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG), wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Denn die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeit beträgt gemäß § 3 Satz 1 ArbZG normalerweise pro Tag acht Stunden.
In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können andere Arbeitszeitregelungen getroffen werden können. Ebenso solltest du die Angaben zur täglichen und wöchentlichen Ausbildungszeit in deinem Ausbildungsvertrag dir genau anschauen.
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Teilzeitausbildung
Fragen:- Kann ich meine Ausbildung in Teilzeit machen?
- Geht Ausbildung auch in Teilzei?
- Kann ich meine tägliche Ausbildungszeit reduzieren?
- Ausbildung in Teilzeit
Teilzeitausbildung ist für alle Azubis auch ohne wichtigen Grund möglich. Voraussetzung dafür ist, dass man diese vertragliche Vereinbarung mit seinem Ausbildungsbetrieb bespricht. Es ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass sich der Vergütungsanspruch anteilig reduziert. Werden also wöchentlich 30 statt 40 Stunden Ausbildungszeit vereinbart, so wird die volle Ausbildungsvergütung um 25% abgesenkt. Ebenso verlängert sich die Gesamtausbildungszeit um den Anteil der Verkürzung. Weitere Informationen findest du hier: IHK Trier - Teilzeitausbildung (ihk-trier.de)
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Berichtsheft
Fragen:- Wie soll ich mein Berichtsheft schreiben?
- Wo finde ich eine Vorlage für das Berichtsheft?
- Wie schreibe ich meine Ausbildungsnachweise?
- Berichtsheft, Ausbildungsnachweise
Jeder Azubi muss ein Ausbildungsnachweis schreiben. Berichtshefte können in täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Form geführt werden.
Die IHK Trier empfiehlt ausdrücklich das Führen eines wöchentlichen oder monatlichen
Ausbildungsnachweises. Die Entscheidung, welche Form konkret zum Einsatz kommen soll, trifft der
Ausbildungsbetrieb. Eine digitale Variante sowie Word-Vorlagen findest du auf unserer Homepage: IHK Trier - Ausbildungsnachweis/Berichtsheft (ihk-trier.de)
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Weiterbildung
Fragen:- Welche Möglichkeiten gibt es für Weiterbildungen nach der Ausbildung?
- Ich möchte mich weiterbilden. Welche Möglichkeiten habe ich?
- Was kann ich nach der Ausbildung noch weiter machen?
- Weiterbildung nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung hast du viele Möglichkeiten dich weiterzubilden. Ob Meister, Fachwirt oder Bilanzbuchhalter. Lass dich gerne dazu beraten und vereinbare einen Termin mit uns: Kontakt | IHK Weiterbildung (ihk-trier.de)
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Überstunden -> Ausgleich
Fragen:- Wie bekomme ich meine Überstunden bezahlt (Ausbildung)?
- In welcher Form müssen meine Überstunden ausgeglichen werden (Ausbildung) ?
- Ich muss in der Woche viele Überstunden machen. Was bekomme ich dafür (Ausbildung)?
- Überstunden in der Ausbildung
Grundsätzlich muss Mehrarbeit dem Ausbildungszweck dienen. Der Ausgleich von Überstunden muss zeitnah erfolgen. Dies geschieht in der Regel in zeitlicher oder finanzieller Form. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alles was über die Regelausbildungszeit hinaus geht, zu dokumentieren. Unterstützung bekommst du hierbei auch bei unseren Ausbildungsberatern: IHK Trier - Ausbildungsberater der IHK Trier (ihk-trier.de)
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Gewährung Prüfungsvorbereitung
Fragen:- Muss mein Ausbildungsbetrieb mich für die Prüfungsvorbereitung freistellen und diese bezahlen?
- Habe ich ein Anrecht auf eine Prüfungsvorbereitung für meine Abschlussprüfung?
- Muss ich meine Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung selbst zahlen?
- Kosten für Prüfungsvorbereitung
Das Angebot einer Prüfungsvorbereitung durch deinen Ausbildungsbetrieb ist in der Regel nicht verpflichtend. Es wird als freiwillige Zusatzleistung gesehen. Der Ausbildungsbetrieb ist nur dann dazu verpflichtet, wenn er nachweislich nicht alle Punkte aus dem Ausbildungsplan vermitteln kann und dies durch die Prüfungsvorbereitung kompensiert würde.
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Nachtschicht
Fragen:- Darf ich als Azubi auch Nachts arbeiten?
- Ich soll als Azubi auf Nachtschicht. Ist das zulässig?
- Nachtschicht Ausbildung
Grundsätzlich dürfen Jugendliche Nachts nicht beschäftigt werden (siehe Jugendarbeitschutzgesetz). Bei erwachsenden Auszubildenden ist die Ausbildung auch nachts möglich, wenn tatsächlich Ausbildung stattfindet und es dem Ausbildungszweck dient. Tarifverträge können hierzu abweichende Regelungen enthalten.
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Kündigung
Fragen:- Kann ich meine Ausbildung vorzeitig beenden?
- Ich möchte meine Ausbildung kündigen, was muss ich jetzt tun?
- Mein Betrieb hat meinen Ausbildungsvertrag gekündigt, darf er das?
- Kann ich mein Ausbildungsverhältnis kündigen
- Kündigung Ausbildungsverhältnis
- *In der Probezeit**
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden,
- *Nach der Probezeit**
Nach Ablauf der Probezeit besteht die Möglichkeit einer fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtig ist im Hinblick auf eine formal wirksame Kündigung, dass die schriftliche Kündigung konkret begründet wird. Sollte die Begründung fehlen, ist die Kündigung formal unwirksam.
Der Auszubildende hat darüber hinaus das Recht, unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen, zu kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder den Ausbildungsberuf wechselt.
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Wir empfehlen dir, zu diesem Thema mit dem zuständigen Ausbildungsberater deiner IHK Kontakt aufzunehmen: IHK Trier - Ausbildungsberater der IHK Trier (ihk-trier.de)
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Ausbildungsvergütung
Fragen:- Wie muss ein Auszubildender vergütet werden?
- Wie hoch muss meine Ausbildungsvergütung sein?
- Wie hoch ist mein Ausbildungsgehalt?
- Wie hoch ist die Mindestvergütung für Azubis
- Höhe der Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung findest im ersten Schritt in deinem Ausbildungsvertrag. Dieser wurde seinerzeit von der IHK geprüft und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Es kann sein, dass andere Auszubildende in deiner Berufsschulklasse eine höhere oder niedrigere Vergütung bekomnen. Das liegt daran, dass sich die Vergütung nicht direkt nach dem Beruf richtet, sondern nach der Branche in er man beschäftigt ist. Gerne kann du deinen individuellen Einzelfall mit einem Ausbildungsberater besprechen. Die Kontaktdaten findest du hier: IHK Trier - Ausbildungsberater der IHK Trier (ihk-trier.de)
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Zweitschrift
Fragen:- Wie bekomme ich eine Zweitschrift von meinem Prüfungszeugnis (Ausbildung)?
- Ich habe mein Abschlusszeugnis verloren. Kann ich nochmal eins bekommen?
- Wo bekommt man ein neues Abschlusszeugnis?
- Abschlusszeugnis neu ausstellen
Eine Zweitschrift zum Prüfungszeugnis (Ausbildung) können Sie über diesen Link beantragen.
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Digitales Berichtsheft
Fragen:- Wo bekomme ich Zugangsdaten zum digitalen Berichtsheft?
- Wie können wir das digitale Berichtsheft nutzen?
- Wo kann ich mich für das Digitale Berichtsheft / Serviceportal Bildung einloggen?
- Digitales Berichtsheft
Die IHK stellt den Ausbildungsbetrieben ein digitales Berichtsheft bereit. Die Registrierung der Nutzer erfolgt unter: https://bildung.ihk.de . Wichtiger Hinweis: Sie benötigen für die Registrierung ein Unternehmens-Elster-Zertifikat für die Freischaltung. Eine Anleitung für die Registrierung finden Sie unter https://www.ihk-gfi.de/lux-bs-self-service-portal Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ausbildungberater: IHK Trier - Ausbildungsberater der IHK Trier (ihk-trier.de)
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Verlängerung Ausbildungszeit
Fragen:- Kann ich meinen Ausbildungsvertrag verlängern?
- Verlängerung Ausbildungszeit
- Wann verlängert sich das Ausbildungsverhältnis?
In Ausnahmefällen kann die IHK auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Als Ausnahmegründe für eine Verlängerung der Ausbildungszeit können z. B. gelten: erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, längere Ausfallzeiten, die vom Ausbildenden nicht zu vertreten sind, sowie körperliche, geistige oder seelische Behinderungen des Auszubildenden.
Verlängerung bei nichtbestandener Abschlussprüfung § 21 BBiG\
Von der Verlängerung nach § 8 Abs. 2 BBiG zu unterscheiden ist die Verlängerung gemäß § 21 Abs. 3 BBiG: Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
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Urlaubsanspruch
Fragen:- Wieviel Urlaub steht mir als Azubi zu?
- Wie viele Urlaubstage habe ich als Auszubildender
- Wieviele Urlaubstage hat ein Azubi unter 18 Jahren?
- Wieviel Urlaub hat ein Minderjähriger?
- Urlaubsanspruch Auszubildende
Bei Volljährigen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Es sind danach mindestens 20 Arbeitstage (bezogen auf eine 5-Tage-Woche), beziehungsweise 24 Werktage (bezogen auf eine 6-Tage-Woche) zu gewähren.
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Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG) anwendbar.\
§ 19 JArbSchG bestimmt die (Mindest-)Höhe des Jahresurlaubs.
Der Urlaub beträgt jährlich:
- mindestens 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
- mindestens 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
- mindestens 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
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Prüfungstermine
Fragen:- Wo finde ich die Prüfungstermine der Zwischenprüfungen?
- Wo finde ich die Prüfungstermine der Abschlussprüfungen?
- Wann findet meine Ausbildungsprüfung statt?
- Übersicht Prüfungstermine für Auszubildende
Mit der Anmeldung zur Prüfung (ca. 4 - 5 Monate vor Termin) erhalten Sie eine Übersicht über die Prüfungstermine und -zeiträume. Die Einladungen zu einzelnen Prüfungsterminen werden ca. 2 - 4 Wochen vor dem Termin versandt. In Ausnahmefällen (z. B. mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.\
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine finden Sie unter folgendem Link:
gesamtliste-pruefungstermine-bis-2027-data.pdf
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Die Prüfungstermine für Ihre Prüfung werden Ihnen auch im Azubi-Infocenter angezeigt.
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Anmeldung zur Prüfung
Fragen:- Anmeldung zur Prüfung im Azubi-Infocenter
- Anmeldung zur Abschlussprüfung
- Anmeldung zur Zwischenprüfung
- Prüfungsanmeldung für Auszubildende
Der Ausbildungsbetrieb muss die Auszubildenden zur Prüfung anmelden.
Anschließend ist die Anmeldung im Azubi-Infocenter durch den Auszubildenden zu bestätigen. Dabei sind folgende Fristen zu beachten:
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Anmeldung zur Abschlussprüfung:
Die vollständig ausgefüllte Anmeldung ist mit allen erforderlichen Unterlagen für die Sommerprüfung bis spätestens 1. Februar und für die Winterprüfung bis spätestens 1. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
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Anmeldung zur Zwischenprüfung:
Die vollständig ausgefüllte Anmeldung zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung Teil 1 ist mit allen erforderlichen Unterlagen für die Frühjahrsprüfung bis spätestens 15. November des Vorjahres und für die Herbstprüfung bis spätestens 15. Mai des jeweiligen Jahres einzureichen.
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Verbundausbildung
Fragen:- Was ist eine Verbundausbildung?
- Wann eignet sich eine Verbundausbildung?
- Ablauf einer Verbundausbildung
Gemäß § 10 Abs. 5 BBiG können in einem Ausbildungsverbund zwei oder mehrere Betriebe zusammenwirken und gemeinsam die von der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsinhalte vermitteln. Die Verantwortlichkeit der beteiligten Betriebe für die Ausbildungsdauer insgesamt wie auch für die einzelnen Abschnitte muss sichergestellt sein.
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Das BBiG lässt hierfür flexible Organisationsformen zu. Einzige Voraussetzung ist, dass die Verantwortlichkeit der im Verbund beteiligten Betriebe für die einzelnen Ausbildungsabschnitte wie auch für die Ausbildungsdauer insgesamt sichergestellt ist.
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Weitere Informationen findest du unter:
kurz-und-buendig-verbundausbildung-erklaert-data.pdf
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Ausbildungsvertrag
Fragen:- wesentliche Bestandteile Ausbildungsvertrag
- Wann muss der Ausbildungsvertrag geschlossen werden
- was muss im Ausbildungvertrag geregelt werden
- Inhalte eines Ausbildungsvertrags
- Form des Ausbildungsvertrags
- Ausbildungsvertrag schriftlich oder mündlich
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen den Ausbildenden (Ausbildungsbetriebe) und den Auszubildenden geschlossen. Bei Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung erforderlich.
Der Ausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Wichtig ist, dass die Ausbildenden alle wesentlichen Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen werden, unverzüglich nach dem Vertragsabschluss, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich niederlegen. Der Vertrag wird von den Ausbildenden, den Auszubildenden und ggf. ihren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterschrieben.
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Probezeit in der Ausbildung
Fragen:- Wie lange geht die Probezeit
- Dauer der Probezeit
- Probezeit Ausbildungsverhältnis
Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
In der Probezeit bestehen schon die vollen Pflichten der Ausbildenden und der Auszubildenden. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit sowohl von den Ausbildenden als auch von den Auszubildenden ohne Angabe von Gründen und ohne Einhalten einer Frist schriftlich gekündigt werden (§ 22 Absatz 1 BBiG).
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Aufhebungsvertrag bei Auszubildenden
Fragen:- Aufhebungsvertag bei Auszubildenden
- Aufhebungsvertrag in der Ausbildung
- Beendigung der Ausbildung durch Aufhebungsvertrag
- Ausbildungsvertrag auflösen
Ein Aufhebungsvertrag ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitige Willenserklärung. Erst die Unterschrift aller Beteiligten macht ihn rechtsgültig.
in Ausbildungsverhältnis kann jederzeit einvernehmlich beendet werden.
Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte jedoch versucht werden, das Ausbildungsverhältnis durch die Vermittlung der IHK-Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater oder anderer Dritter Personen oder durch eine Schlichtung zu erhalten.
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Form:
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden (§§ 10 Abs. 2 BBiG, 623 BGB). Mit minderjährigen Auszubildenden kann ein Aufhebungsvertrag nur geschlossen werden, wenn der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) dem Aufhebungsvertrag zustimmt. Da die Eltern grundsätzlich nur zusammen vertretungsberechtigt sind, müssen beide unterschreiben, wenn nicht einem von ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen worden ist.
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Ein Muster findest du in unserem Formularservice unter folgendem Link:
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Arbeitszeit
Fragen:- Wie lange muss ich als Azubi arbeiten
- Wie lange darf ich max. am Tag arbeiten
- Tägliche Arbeitszeit von Auszubildenden
- Arbeitszeit Auszubildende
Bei Auszubildenden über 18 Jahren darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. (§3 ArbZG).
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Jugendliche dürfen nicht länger als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden. (§8 JArbSchG)
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen
1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr
2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 UHr
3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr
4. in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden.
Jugendliche über 17 Jahren dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden. (§14 JArbSchG)
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alte IHK-Prüfungen
Fragen:- alte IHK-Prüfungen kaufen
- Lernen mit alten IHK-Prüfungen
- alte Prüfungen zum Üben
- Erwerb alter Prüfungen
Du kannst dich als Azubi optimal auf die IHK-Abschlussprüfung vorbereiten, indem du Originalprüfungen aus den vergangenen Jahren nutzt. Diese Prüfungen sind inklusive Lösungshinweisen erhältlich und bieten eine gute Möglichkeit, unter realistischen Bedingungen zu üben.
Die Prüfungen können über verschiedene Online-Shops der DIHK-Bildungs-gGmbH erworben werden:
- DIHK Bildungs-gGmbH
- IHK.Die Ausbildung | Info- und Lernmaterial
- U-Form Shop:
- u-form Verlag Shop - Fachverlag für IHK Zwischenprüfung IHK Abschlußprüfung Prüfungsvorbereitung
- Christiani-Verlag
- Startseite | Christiani Lehr- und Prüfungsmaterial für Schule & Ausbildung
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Viel Erfolg bei deiner Vorbereitung!
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Externenprüfung
Fragen:- Abschlussprüfung ohne vorherige Ausbildung
- Prüfungsteilnahme ohne Ausbildung
- Externenprüfung
- Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorherige Ausbildung
Ein anerkannter Ausbildungsabschluss ist auch ohne eingetragene Berufsausbildung möglich, wenn die Person über die geforderten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt. Durch den Nachweis einer langjährigen Berufspraxis, die inhaltlich dem Ausbildungsberuf entspricht, kann eine Zulassung zur Prüfung ermöglicht werden. Der Zeitraum der einschlägigen Berufspraxis muss dabei mindestens dem 1,5-fachen der Regelausbildungszeit in Vollzeitbeschäftigung entsprechen.
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Alle weiteren Informationen hierzu sind auf unserer Internetseite zu finden:
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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Fragen:- Was ist die JAV
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertetung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine gesetzlich verankerte Interessenvertretung in Betrieben mit einem Betriebsrat. Sie setzt sich speziell für die Belange von jungen Arbeitnehmern und Auszubildenden ein.
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- *Hauptaufgaben der JAV**:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen: Sicherstellen, dass Jugendarbeitsschutz- und Ausbildungsregelungen eingehalten werden
- Vertretung der Interessen: Ansprechen von Problemen und Wünschen der jungen Beschäftigten gegenüber dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung
- Förderung der Ausbildung: Einsatz für eine gute Ausbildungsqualität und angemessene Arbeitsbedingungen
- Initiativen für Verbesserungen: Vorschläge zur Verbesserung von Ausbildungsplätzen und Arbeitsbedingungen einbringen
- Unterstützung bei Problemen: Ansprechpartner bei Konflikten oder Schwierigkeiten im Ausbildungsalltag
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Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und kann bei Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, an Betriebsratssitzungen teilnehmen und Anträge stellen.
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neuer Ausbildungsbetrieb
Fragen:- Ich möchte meinen Ausbildungsbetrieb anmelden
- Ausbildungsbetrieb werden
- neuer Ausbildungsbetrieb
- Wie kann ich in meinem Betrieb ausbilden
- darf ich in meinem Betrieb ausbilden
- erstmals ausbilden
1. Um ein neuer Ausbildungsbetrieb zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Eignung des Betriebs: Der Betrieb muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Das bedeutet, dass die Ausbildungsstätte über die notwendigen Einrichtungen und qualifiziertes Personal verfügen muss
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2. Eignung der Ausbilder: Die Ausbilder müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat und praktische Berufserfahrung vorweisen kann
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3. Kontaktaufnahme mit der IHK: Die IHK bietet Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung als Ausbildungsbetrieb. Sie prüft die Eignung der Betriebsstätte und der Ausbilder und erteilt die Ausbildungsberechtigung.\
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Formularservice Ausbildung
Fragen:- Deckblatt Report
- Formulare Ausbildung
- Muster Ausbildungsvertrag
- Ich benötige ein Deckblatt für meinen Report
- Ich benötige Formulare für die Ausbildung
In unserem Formularservice für die Ausbildung finden Ausbildungsbetriebe und Auszubildende zahlreiche Vorlagen und Dokumente:
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Prüfungstermine
Fragen:- Wann findet die schriftliche Abschlussprüfung statt?
- Wann ist meine mündliche Abschlussprüfung
- Wann ist meine Abschlussprüfung ?
- Prüfungstermine Ausbildung