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IHK Trier


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  • Fachkundeprüfung Kraftomnibus

  • Foto: Yannick Lauer
    Standortpolitik

    Yannick Lauer

    Tel.: 0651 9777-922
    lauer@trier.ihk.de

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs geeignet ist.

Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung:

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens:

    • Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u.a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens im Omnibuslinienverkehr weniger als 9 000 Euro für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
  • Persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. Verkehrsleiters:

    • Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers bzw. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister).
  • Nachweis der fachlichen Eignung

    Als fachlich geeignet gilt eine Person, die Kenntnisse der Sachgebiete des Anhang I der EU-Verordnung Nr. 1071/2009 nachweisen kann. In der Regel wird dazu eine Fachkundeprüfung bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Anerkennung aufgrund eines gleichwertigen Abschlusses oder einer leitenden Tätigkeit in einem Omnibusunternehmen.
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Bezirkes.

Fachkundeprüfung

  1. Vorbereitung

    Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. Über die Inhalte der Fachkundeprüfung informiert der Orientierungsrahmen. 
    Die IHK Trier ist zuständig für die Stadt Trier sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Mit Hilfe des IHK-Finders können Sie Ihre IHK ermitteln.

  2. Informationen zur Prüfung

    Die Prüfung besteht aus zwei zweistündigen schriftlichen Prüfungsteilen und gegebenenfalls einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung. Die Gesamtpunktzahl (300 Punkte) wird wie folgt gewichtet: 

    • Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 Prozent (120 Punkte),
    • Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (105 Punkte),
    • Teil 3: mündliche Prüfung zu 25 Prozent (75 Punkte).

    Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, also 180 Punkte, erreicht wurden. Wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. 

    Die mündliche Prüfung entfällt: 
    • wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist (Teil 1 unter 60 Punkten bzw. Teil 2 unter 52,5 Punkten)
    • oder wenn bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60% der Gesamtpunktzahl (180 Punkte) erzielt wurden.

    Details zu den Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.

  3. Prüfungsanmeldung:

    Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen IHK-Bezirk befinden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige IHK.

Hinweise zur Onlineanmeldung:

  • Der Link zur Online-Anmledung befindet sich am Ende des Textes.
  • Bitte nutzen Sie keine allgemeinen E-Mail-Adressen (z. B. info@firma.de), sondern eine gültige, persönliche E-Mail-Adresse.
  • Persönliche Nachrichten wie die Einladung zur Prüfung werden per E-Mail versendet.
  • Weiterhin beachten Sie bitte, dass Sie keine Firmenanschrift, sondern Ihre private Wohnanschrift (analog Personalausweis) angeben müssen.
  • Die Gebühren und Rücktrittsbedingungen sind im Gebührenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer Trier geregelt. Diese finden Sie hier: Gebührenverzeichnis.
  • Sie erhalten nach Absenden der Online-Anmeldung eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Dieser Bestätigungslink muss innerhalb 24 Stunden von Ihnen bestätigt werden, erst dann haben Sie sich verbindlich und gebührenpflichtig angemeldet.
  • Sie erhalten dann nach Prüfung Ihrer Anmeldung eine endgültige Anmeldebestätigung per E-Mail. Wenn Sie den Bestätigungslink verfallen lassen, wird die Anmeldung nicht berücksichtigt!
Prüfungstermine*
Anmeldeschluss**
04.12.2025 06.11.2025
04.03.2026 12.02.2026
09.06.2026 13.05.2026
03.09.2026 06.08.2026
03.12.2026 09.11.2026
* Unverbindliche Planung – Änderungen jederzeit vorbehalten.
** Ist die maximale Teilnehmerzahl bereits vor dem Anmeldeschluss erreicht, ist eine Anmeldung zu diesem Termin nicht mehr möglich.

Festgesetzte Prüfungstermine werden im Rahmen der Online-Anmeldung angezeigt. Sollte dort aktuell kein Termin sichtbar sein, hat der Anmeldezeitraum noch nicht begonnen oder der Termin ist bereits ausgebucht. Eine Anmeldung ist ca. zwei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
Zur Anmeldung:

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