Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs geeignet ist.