Für angehende Unternehmer des gewerblichen Straßenverkehrs (Omnibus, Taxi- und Mietwagen) ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähikgiet, der Nachweis der fachlichen Eignung unabdingbare Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung. Die IHK Trier führt in diesem Zusammenhang die gesetzlich vorgeschriebene Fachkundeprüfung durch und bescheinigt nach bestandener Prüfung die fachliche Eignung der Unternehmer.