01.09.2015
Fachkundige Gutachten aus erster Hand
Dieser Text ist vom 01.09.2015 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Was zeichnet die IHK-Sachverständigen aus?
Sie stehen als Marke für Sachverstand, Qualität, Neutralität und Integrität: die von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen. In Gerichts- oder behördlichen Verfahren stellen sie für Unternehmen eine effektive Konfliktlösung sicher. Doch wer oder was genau verbirgt sich hinter dem Begriff?
WAS BEDEUTET „ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT“?
„Sachverständiger“ kann jeder Mensch sein, der Begriff ist nicht geschützt. Auch darf jeder Gutachten zu bestimmten Dingen oder Sachverhalten abgeben. Allerdings sieht die Gewerbeordnung eine besondere Möglichkeit vor: Die deutschen IHKs und einige andere Stellen können geeignete und besonders sachkundige Personen für bestimmte Fachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen.
Es handelt sich beim öbuv Sachverständigen somit um die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Dabei hat der Gesetzgeber die Messlatte sehr hoch gelegt: Vorausgesetzt wird eine „besondere Sachkunde“, also weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen. Der Nachweis muss vor einem Fachgremium erbracht werden. Erfahrene Praktiker aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie bereits anerkannte Sachverständige überprüfen das Können der Bewerber nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Zudem ist ein Bedarf erforderlich. Auch die persönliche Eignung wird geprüft: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss unter anderem materiell unabhängig sein, um objektiv urteilen zu können.
IHK-Sachverständige unterliegen zudem einem umfassenden Pflichtenkatalog, den die Sachverständigenordnung der IHK Trier bestimmt. Die öffentliche Bestellung ist stets auf fünf Jahre befristet; eine Verlängerung erhält nur, wer mittels Gutachten und erfolgreichen Fortbildungen seine fachlichen Qualifikationen unter Beweis stellt und nach wie vor eine persönliche Eignung und geordnete Vermögensverhältnisse nachweist. Bei gravierenden Verstößen gegen die Sachverständigenpflichten oder persönlicher Unzuverlässigkeit kann die IHK die Bestellung auch widerrufen.
ERKENNUNGSZEICHEN
Besondere Kennzeichen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind ihr Ausweis und Rundstempel. Jeder IHK-Sachverständige muss im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinweisen –etwa im Briefkopf – und jedes Gutachten mit seinem persönlichen Rundstempel versehen. Dieser beschreibt genau, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Nur auf diesem Feld ist er anerkannter Experte.
IHK/HWK-SACHVERSTÄNDIGENTAG
Die regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist eine der Hauptverpflichtungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. So nutzten auch in diesem Jahr zahlreiche Sachverständige die Chance, sich auf dem gemeinsamen Sachverständigentag von IHK und HWK fachübergreifend zu informieren. Rund 100 Sachverständige aus den verschiedensten Bestellungsgebieten begrüßte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer – zudem den Präsidenten sowie den Vizepräsidenten des Landgerichts Trier und Richter von Amtsgerichten der Region.
Dr. Manfred Grüter, Vizepräsident des Landgerichts Trier, beleuchtete die Perspektiven der Zusammenarbeit von Gerichten und Gutachtern aus richterlicher Sicht. Hierzu soll es schon in Kürze einen weiteren Workshop mit den Bestellungskörperschaften und den Gerichten in der Region geben.
In die Praxis führte der Vortrag „Manipulation von Stromzählern“ von Prof. Dr.-Ing. Dirk Brechtken. Er zeigte auf, wie er als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische Anlagen der Energietechnik entsprechende Fälle aufdeckt und nachweisen kann. Abschließend referierte Rechtsanwältin Katharina Bleutge über Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen mit Schwerpunkt auf dem Widerrufsrecht und den geplanten Änderungen der Zivilprozessordnung.
WAS BEDEUTET „ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT“?
„Sachverständiger“ kann jeder Mensch sein, der Begriff ist nicht geschützt. Auch darf jeder Gutachten zu bestimmten Dingen oder Sachverhalten abgeben. Allerdings sieht die Gewerbeordnung eine besondere Möglichkeit vor: Die deutschen IHKs und einige andere Stellen können geeignete und besonders sachkundige Personen für bestimmte Fachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen.
Es handelt sich beim öbuv Sachverständigen somit um die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Dabei hat der Gesetzgeber die Messlatte sehr hoch gelegt: Vorausgesetzt wird eine „besondere Sachkunde“, also weit überdurchschnittliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen. Der Nachweis muss vor einem Fachgremium erbracht werden. Erfahrene Praktiker aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie bereits anerkannte Sachverständige überprüfen das Können der Bewerber nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. Zudem ist ein Bedarf erforderlich. Auch die persönliche Eignung wird geprüft: Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss unter anderem materiell unabhängig sein, um objektiv urteilen zu können.
IHK-Sachverständige unterliegen zudem einem umfassenden Pflichtenkatalog, den die Sachverständigenordnung der IHK Trier bestimmt. Die öffentliche Bestellung ist stets auf fünf Jahre befristet; eine Verlängerung erhält nur, wer mittels Gutachten und erfolgreichen Fortbildungen seine fachlichen Qualifikationen unter Beweis stellt und nach wie vor eine persönliche Eignung und geordnete Vermögensverhältnisse nachweist. Bei gravierenden Verstößen gegen die Sachverständigenpflichten oder persönlicher Unzuverlässigkeit kann die IHK die Bestellung auch widerrufen.
ERKENNUNGSZEICHEN
Besondere Kennzeichen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind ihr Ausweis und Rundstempel. Jeder IHK-Sachverständige muss im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinweisen –etwa im Briefkopf – und jedes Gutachten mit seinem persönlichen Rundstempel versehen. Dieser beschreibt genau, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist. Nur auf diesem Feld ist er anerkannter Experte.
IHK/HWK-SACHVERSTÄNDIGENTAG
Die regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist eine der Hauptverpflichtungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. So nutzten auch in diesem Jahr zahlreiche Sachverständige die Chance, sich auf dem gemeinsamen Sachverständigentag von IHK und HWK fachübergreifend zu informieren. Rund 100 Sachverständige aus den verschiedensten Bestellungsgebieten begrüßte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer – zudem den Präsidenten sowie den Vizepräsidenten des Landgerichts Trier und Richter von Amtsgerichten der Region.
Dr. Manfred Grüter, Vizepräsident des Landgerichts Trier, beleuchtete die Perspektiven der Zusammenarbeit von Gerichten und Gutachtern aus richterlicher Sicht. Hierzu soll es schon in Kürze einen weiteren Workshop mit den Bestellungskörperschaften und den Gerichten in der Region geben.
In die Praxis führte der Vortrag „Manipulation von Stromzählern“ von Prof. Dr.-Ing. Dirk Brechtken. Er zeigte auf, wie er als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für elektrische Anlagen der Energietechnik entsprechende Fälle aufdeckt und nachweisen kann. Abschließend referierte Rechtsanwältin Katharina Bleutge über Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen mit Schwerpunkt auf dem Widerrufsrecht und den geplanten Änderungen der Zivilprozessordnung.